Landesprogramm Arbeit – C1 Innovative Wege in Beschäftigung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Dieses Landesprogramm unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Träger bei der Entwicklung und Umsetzung von Modellprojekten. Ziel ist die Vorbereitung von langzeitarbeitslosen und arbeitslosen Menschen mit Bürgergeld-Bezug, insbesondere Personen mit Migrations- und Fluchthintergrund, für eine erfolgreiche Integration in den ersten Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Das Landesprogramm Arbeit – C1 Innovative Wege in Beschäftigung richtet sich an Träger mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit den Zielgruppen verfügen. Im Fokus der Förderung stehen Modellprojekte zur Integration von langzeitarbeitslosen und arbeitslosen Menschen, insbesondere Bürgergeld-Empfänger und Personen mit Migrations- und Fluchthintergrund, in den ersten Arbeitsmarkt.

Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten

Das Programm fördert Modellprojekte, die der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Bürgergeld-Bezug dienen, insbesondere solche mit Migrations- und Fluchthintergrund. Die Projekte sollen neue Methoden entwickeln oder bestehende verbessern und dabei auf spezifische Bedarfe der Zielgruppe eingehen. Förderfähig sind direkte Personal-, Sach- und Gemeinkosten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung mit Anteilsfinanzierung und Höchstbetragsbegrenzung. Es handelt sich um eine Wettbewerbsförderung, bei der die Höhe der Zuwendung an spezifische Kostenkategorien gebunden ist und der aktuelle Durchführungszeitraum bis Ende 2025 läuft.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Einhaltung formaler Kriterien bei der Antragstellung, die Berücksichtigung von Kooperationsregeln, Ausschluss von Doppelförderungen, Budgetbeschränkungen hinsichtlich der Umsatzsteuer und die Beachtung umfassender europäischer und nationaler Vorschriften bezüglich Kommunikation, Datenschutz und bereichsübergreifender Grundsätze.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt

Das Antragsverfahren erfolgt über Ideenwettbewerbe und ist an spezifische Fristen gebunden. Die Bewerbung muss schriftlich und als PDF-Datei bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein eingereicht werden, begleitet von notwendigen Dokumenten. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine fachkundige Jury anhand eines Scoring-Modells.

Rechtsgrundlage der Förderung

Die Fördermaßnahme basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für das Arbeitsmarktprogramm 2021–2027 des ESF Plus. Diese Richtlinie und weitere ergänzende Dokumente legen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Förderkriterien fest, welche die gesamte Durchführung des Programms regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Verwaltet von:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zusätzliche Partner:

Jobcenter, Arbeitsagenturen, Verbände, Organisationen, lokale und regionale Projektpartner und Unternehmen

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