ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus Vorhaben zur Stärkung weiblichen Unternehmertums. Das Programm unterstützt Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen beim Aufbau und der Festigung ihrer selbstständigen Tätigkeit. Es werden Kompetenzförderung, Vernetzung sowie die Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren und Coworking-Spaces bezuschusst.

Wer wird gefördert

Dieses Programm unterstützt Vorhaben, die die Selbstständigkeit von Frauen im Freistaat Sachsen fördern. Antragsberechtigt sind verschiedene Träger, die sich auf die Stärkung von Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen konzentrieren.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Vorhaben, die Kompetenzen und Netzwerke für weibliche Selbstständige stärken sowie die Konzeption und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces ermöglichen. Die Förderung konzentriert sich auf projektbezogene Ausgaben und unterstützt Projekte in verschiedenen Entwicklungsphasen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Förderhöhe variiert je nach Vorhabenart und Antragsstatus und kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Die maximale Fördersumme pro Jahr und Projekt ist festgelegt, und die Projektlaufzeiten sind begrenzt.

Bedingungen und Voraussetzungen

Für die Antragsstellung sind spezifische Konzepte mit einem frauenspezifischen Ansatz einzureichen. Die geförderten Einrichtungen müssen nach Projektende für eine bestimmte Dauer fortgeführt werden. Zusätzlich sind Anforderungen an die Budgetgestaltung und die Umsetzung der Maßnahmen zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag erfolgt über das SAB-Förderportal. Während Anträge für Kompetenzförderung zu festen Stichtagen eingereicht werden, können Anträge für Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces fortlaufend gestellt werden. Die Auswahl erfolgt durch die Bewilligungsstelle unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien, inklusive regionaler Verteilung.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Basis des Förderprogramms bildet die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, ergänzt durch die EU-Rahmenrichtlinie und spezifische Beihilferegelungen. Diese Dokumente legen den Förderzweck und die Umsetzungsbestimmungen fest.

Ähnliche Programme

#Frauenförderung Sachsen#Selbstständigkeit Frauen#Gründerinnenförderung#Weibliches Unternehmertum#ESF Plus Gleichstellung#Unternehmerinnen Sachsen#Förderung Kompetenzen Frauen#Coworking Spaces Gründerinnen#Existenzgründung Frauen Sachsen#Fördermittel Sachsen#Netzwerke für Unternehmerinnen#Gleichberechtigung Erwerbsleben#Berufliche Selbstständigkeit Frauen#Fördermöglichkeiten Sachsen#Geschlechtergerechte Wirtschaft#Beratung Gründerinnen

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 150.000 € pro Jahr

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Begünstigte

Begünstigte:

Frauenförderung, Existenzgründung & -festigung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Kapazitätsaufbau, Markteinführung, Skalierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

0 x 0
XS