ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen
Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus Vorhaben zur Stärkung weiblichen Unternehmertums. Das Programm unterstützt Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen beim Aufbau und der Festigung ihrer selbstständigen Tätigkeit. Es werden Kompetenzförderung, Vernetzung sowie die Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren und Coworking-Spaces bezuschusst.
Wer wird gefördert
Dieses Programm unterstützt Vorhaben, die die Selbstständigkeit von Frauen im Freistaat Sachsen fördern. Antragsberechtigt sind verschiedene Träger, die sich auf die Stärkung von Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen konzentrieren.
Was wird gefördert
Das Programm fördert Vorhaben, die Kompetenzen und Netzwerke für weibliche Selbstständige stärken sowie die Konzeption und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces ermöglichen. Die Förderung konzentriert sich auf projektbezogene Ausgaben und unterstützt Projekte in verschiedenen Entwicklungsphasen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Förderhöhe variiert je nach Vorhabenart und Antragsstatus und kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Die maximale Fördersumme pro Jahr und Projekt ist festgelegt, und die Projektlaufzeiten sind begrenzt.
Bedingungen und Voraussetzungen
Für die Antragsstellung sind spezifische Konzepte mit einem frauenspezifischen Ansatz einzureichen. Die geförderten Einrichtungen müssen nach Projektende für eine bestimmte Dauer fortgeführt werden. Zusätzlich sind Anforderungen an die Budgetgestaltung und die Umsetzung der Maßnahmen zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag erfolgt über das SAB-Förderportal. Während Anträge für Kompetenzförderung zu festen Stichtagen eingereicht werden, können Anträge für Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces fortlaufend gestellt werden. Die Auswahl erfolgt durch die Bewilligungsstelle unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien, inklusive regionaler Verteilung.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Basis des Förderprogramms bildet die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, ergänzt durch die EU-Rahmenrichtlinie und spezifische Beihilferegelungen. Diese Dokumente legen den Förderzweck und die Umsetzungsbestimmungen fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 150.000 € pro Jahr
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen (Deutschland)
Begünstigte:
Frauenförderung, Existenzgründung & -festigung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Kapazitätsaufbau, Markteinführung, Skalierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)