Zuwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen psychisch belasteter oder suchtbelasteter Familien in Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen aus psychisch oder suchtbelasteten Familien. Ziel ist es, Benachteiligungen entgegenzuwirken und die Lebens- und Alltagskompetenz der Betroffenen zu stärken. Die Förderung wird als pauschaler Zuschuss für Personal- und Sachausgaben gewährt.

Wer wird gefördert

Diese Förderung richtet sich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die sich fachlich und organisatorisch für die Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus psychisch oder suchtbelasteten Familien eignen. Der Fokus liegt auf Projekten, die in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden, um Benachteiligungen entgegenzuwirken und die Lebens- und Alltagskompetenzen der Zielgruppe zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt verschiedene Maßnahmen, die sich der Stärkung von Kindern und Jugendlichen aus psychisch oder suchtbelasteten Familien widmen. Dies umfasst landesweite Maßnahmen zur Koordination und zum Wissenstransfer, regionale Unterstützungsangebote sowie zielgruppenspezifische Initiativen. Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss für Personal- und Sachausgaben.

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss oder Zuweisung im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Förderung basiert auf pauschalierten Personal- und Sachausgaben, die gemäß den Bestimmungen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Mecklenburg-Vorpommern berechnet werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Bewilligung und Durchführung der Projekte sind spezifische Bedingungen einzuhalten. Dazu gehören die Nutzung eines kostenfreien IT-Systems des Landes zur Abwicklung der Zuwendung, die Einhaltung der Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften des ESF+ sowie die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen geförderten Vorhaben. Außerdem müssen Zuwendungsempfänger Auskünfte für Erfolgskontrollen und Prüfungen bereitstellen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren kann mit einem Interessenbekundungsverfahren beginnen, das die grundsätzliche Eignung der Träger bewertet. Ein positiver Bescheid aus diesem Vorverfahren ist dann eine Zugangsvoraussetzung für das eigentliche Antragsverfahren. Die Antragstellung erfolgt schriftlich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, das auch für die Bewilligung zuständig ist.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage für diese Förderrichtlinie bildet die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Dezember 2022. Sie basiert auf einschlägigen EU-Verordnungen zum Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), dem ESF Plus Programm 2021–2027 für Mecklenburg-Vorpommern sowie nationalen Haushaltsvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Children and youth from mentally ill or substance-addicted families

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Zusätzliche Partner:

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

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