Förderung von Integrationsprojekten

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Vorhaben, die Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ebnen. Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Maßnahmen, die unter anderem Beratung, Qualifizierung und Gesundheitsförderung kombinieren. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an juristische Personen des privaten Rechts, die in Mecklenburg-Vorpommern Projekte zur Integration langzeitarbeitsloser oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohter Menschen durchführen. Das übergeordnete Ziel ist es, deren Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und die soziale Integration durch Erwerbstätigkeit zu fördern.

Was wird gefördert

Gefördert werden Projekte, die Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen bei der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Dies umfasst eine Kombination aus Beratung, Information, Eingliederung in Arbeit oder abschlussbezogener Aus- und Weiterbildung sowie Maßnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Vermittlungshemmnisse. Die Förderung erfolgt auf Basis von Kostenpauschalen für Personal- und Sachausgaben.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Projekte werden auf der Grundlage von Kostenpauschalen für Personal- und Sachausgaben abgerechnet.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter fachliche Eignung, das Vorliegen eines positiven Votums des Regionalbeirats für regionale Projekte sowie die erwartete Wirksamkeit der Maßnahme zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit. Zudem sind spezifische Regelungen zur Nutzung von IT-Systemen und zur Einhaltung von Informationspflichten zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren gliedert sich in ein Vorverfahren zur Einholung eines Regionalbeiratsvotums und das eigentliche Antragsverfahren. Regionale Projektanträge sind über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirats an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Integrationsprojekten des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Diese Richtlinie wird durch europäische und landesspezifische Verordnungen ergänzt, die den rechtlichen Rahmen des Programms definieren.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Zusätzliche Partner:

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Regionalbeiräte

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