Förderung der Schulsozialarbeit sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Durchführung von Schulsozialarbeit sowie sozialraumorientierter SchulsozialarbeitPlus. Ziel ist die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern sowie die Reduzierung von Bildungsbenachteiligungen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieses Förderprogramm richtet sich an Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Es unterstützt Maßnahmen zur Schulsozialarbeit, die darauf abzielen, die individuelle und soziale Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu fördern, soziale Benachteiligungen abzubauen und das Scheitern in der Schule zu verhindern.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Schwerpunkte
Das Programm fördert Maßnahmen der Schulsozialarbeit und sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus. Die Maßnahmen umfassen die Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern, die Vermeidung von Benachteiligungen und das Erschließen regionaler Unterstützungsmöglichkeiten. Es werden vor allem Personalkosten bezuschusst.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Zuwendung wird pauschal pro Vollzeitstelle berechnet und erhöht sich jährlich. Zudem ist eine Kofinanzierung in mindestens gleicher Höhe erforderlich.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Verpflichtung zur Kofinanzierung und die Einhaltung von Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften des ESF+. Zudem müssen die eingesetzten Personen bestimmte Stundenzahlen im Projekt erbringen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Zuwendung muss schriftlich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales eingereicht werden. Die Auszahlung der Mittel erfolgt schrittweise nach Bedarf und unterliegt bestimmten Nachweispflichten, einschließlich der Vorlage von Sachberichten.
Rechtsgrundlage des Förderprogramms
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung der Schulsozialarbeit sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus. Es ist eingebettet in europäische und landesrechtliche Bestimmungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
2.685,88 €
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Germany)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Gesundheitswesen
Begünstigte:
Jugendhilfe, Bildung, Soziales
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Zusätzliche Partner:
Finanzministerium, Landesrechnungshof