Förderung der Schulsozialarbeit sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Durchführung von Schulsozialarbeit sowie sozialraumorientierter SchulsozialarbeitPlus. Ziel ist die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern sowie die Reduzierung von Bildungsbenachteiligungen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich an Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Es unterstützt Maßnahmen zur Schulsozialarbeit, die darauf abzielen, die individuelle und soziale Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu fördern, soziale Benachteiligungen abzubauen und das Scheitern in der Schule zu verhindern.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Schwerpunkte

Das Programm fördert Maßnahmen der Schulsozialarbeit und sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus. Die Maßnahmen umfassen die Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern, die Vermeidung von Benachteiligungen und das Erschließen regionaler Unterstützungsmöglichkeiten. Es werden vor allem Personalkosten bezuschusst.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Zuwendung wird pauschal pro Vollzeitstelle berechnet und erhöht sich jährlich. Zudem ist eine Kofinanzierung in mindestens gleicher Höhe erforderlich.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Verpflichtung zur Kofinanzierung und die Einhaltung von Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften des ESF+. Zudem müssen die eingesetzten Personen bestimmte Stundenzahlen im Projekt erbringen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Zuwendung muss schriftlich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales eingereicht werden. Die Auszahlung der Mittel erfolgt schrittweise nach Bedarf und unterliegt bestimmten Nachweispflichten, einschließlich der Vorlage von Sachberichten.

Rechtsgrundlage des Förderprogramms

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung der Schulsozialarbeit sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus. Es ist eingebettet in europäische und landesrechtliche Bestimmungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.685,88 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Gesundheitswesen

Begünstigte

Begünstigte:

Jugendhilfe, Bildung, Soziales

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Zusätzliche Partner:

Finanzministerium, Landesrechnungshof

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