Kategorie Aufstrebende Innovatorinnen

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Preis

Die Kategorie „Aufstrebende Innovatorinnen“, Teil des Europäischen Preises für innovative Frauen, würdigt außergewöhnliche Unternehmerinnen unter 35 Jahren, die bahnbrechende und disruptive Innovationen vorantreiben. Dieser prestigeträchtige Preis erkennt ihre zentrale Rolle bei der Gründung erfolgreicher Unternehmen und der Inspiration zukünftiger Generationen von Innovatorinnen an, insbesondere in den Bereichen Deep-Tech und MINT. Ziel ist es, wirkungsvolle Lösungen hervorzuheben, die Menschen und dem Planeten zugutekommen und die Geschlechtergleichheit im Innovationsökosystem fördern.

Wer wird gefördert: Aufstrebende Innovatorinnen

Die Kategorie „Aufstrebende Innovatorinnen“ richtet sich speziell an talentierte junge Frauen, die bedeutende Fortschritte in der Innovation erzielen. Um förderfähig zu sein, müssen Bewerberinnen spezifische Kriterien bezüglich ihres persönlichen Status, ihrer Unternehmensgründung und ihres Alters erfüllen. Das Programm umfasst alle EU-Mitgliedstaaten und mit Horizont Europa assoziierten Länder und zielt darauf ab, bahnbrechende Innovationen zu fördern, die mit strategischen Zielen übereinstimmen.

Was gefördert wird: Bahnberechende Innovationen

Diese Preiskategorie widmet sich der Anerkennung und Belohnung wegweisender Innovationen, die eine bedeutende gesellschaftliche oder ökologische Wirkung zeigen. Der Fokus liegt auf disruptiven Lösungen, insbesondere solchen, die in den Bereichen Deep-Tech und MINT verwurzelt sind und aktiv Wachstum und positive Veränderungen durch das Unternehmen oder die Organisation der Bewerberin vorantreiben.

Art und Umfang der Förderung: Anerkennungspreis

Die Kategorie „Aufstrebende Innovatorinnen“ ist ein Anerkennungspreis, der eine erhebliche finanzielle Auszeichnung bietet, um führende Innovatorinnen zu würdigen und zu motivieren. Er bietet den Gewinnerinnen direkte finanzielle Unterstützung und würdigt ihre Beiträge zu bahnbrechenden Innovationen.

Bedingungen und Anforderungen an Bewerberinnen

Bewerberinnen müssen bei der Einreichung ihrer Bewerbungen spezifische administrative und prozedurale Regeln einhalten, einschließlich Format- und Inhaltsanforderungen. Schlüsselbedingungen gewährleisten eine faire Bewertung und die Einhaltung der Programmziele.

Bewerbungsverfahren: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Das Bewerbungsverfahren für die Kategorie „Aufstrebende Innovatorinnen“ umfasst eine elektronische Einreichung, gefolgt von einer strengen Bewertung durch eine Jury, die potenziell eine Vorauswahlphase und Interviews für die Top-Kandidatinnen beinhaltet.

Rechtsgrundlage und offizielle Dokumente

Die Kategorie „Aufstrebende Innovatorinnen“ ist fest in den rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen der Europäischen Union verankert, was ihre Legitimität sicherstellt und ihre Umsetzung innerhalb des umfassenderen Programms Horizont Europa leitet. Die

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

100.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Preise und Wettbewerbe

Region

Region:

Europäische Union

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Medizintechnik, Pharmaindustrie, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

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