Kategorie Aufstrebende Innovatorinnen
Der Europäische Preis für innovative Frauen, insbesondere in der Kategorie „Aufstrebende Innovatorinnen“, würdigt herausragende Unternehmerinnen, die bahnbrechende Innovationen in ganz Europa vorantreiben. Dieser jährliche Preis soll das öffentliche Bewusstsein für den wichtigen Beitrag von Frauen zum Innovationsökosystem der EU stärken und zukünftige Generationen weiblicher Wissenschaftlerinnen, Innovatorinnen und Technologieführerinnen inspirieren, indem inspirierende Vorbilder präsentiert werden. Er fördert eine Kultur in Forschungs- und Innovationsorganisationen, die Frauen dazu befähigt, führende Unternehmerinnen zu werden.
Wer wird gefördert
Die Kategorie „Aufstrebende Innovatorinnen“ richtet sich an junge Unternehmerinnen, die natürliche Personen und Gründerinnen oder Mitbegründerinnen von Unternehmen in EU-Mitgliedstaaten oder mit Horizon Europe assoziierten Ländern sind. Das primäre Ziel des Programms ist es, die Beiträge von Frauen zur Innovation hervorzuheben und zu fördern und eine Kultur zu schaffen, die weibliche Führung in Wissenschaft und Technologie in ganz Europa ermutigt und unterstützt.
Was wird gefördert
Die Kategorie „Aufstrebende Innovatorinnen“ fördert speziell bahnbrechende Innovationen mit Schwerpunkt auf Deep-Tech- und MINT-Bereichen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), die einen erheblichen positiven Einfluss zeigen. Das Programm unterstützt Innovationen, die über die frühe Forschungsphase hinaus fortgeschritten sind und zur Markteinführung oder Kommerzialisierung bereitstehen.
Art und Umfang der Förderung
Der Europäische Preis für innovative Frauen bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Preises, mit einer maximalen Auszeichnung von 50.000 € für die Kategorie „Aufstrebende Innovatorinnen“.
Bedingungen und Anforderungen
Anträge für die Kategorie „Aufstrebende Innovatorinnen“ müssen strengen Einreichungs- und Förderfähigkeitskriterien entsprechen. Pro Unternehmen ist nur eine einzelne Antragstellerin erforderlich, Gemeinschaftsanträge werden nicht akzeptiert. Das Programm legt auch spezifische Regeln bezüglich finanzieller Integrität, Kommunikation, geistiger Eigentumsrechte und Prüfverfahren fest.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren umfasst die elektronische Einreichung eines umfassenden Antragsformulars und unterstützender Dokumente. Ein mehrstufiges Bewertungsverfahren, einschließlich Vorauswahl und Juryprüfung, wird verwendet, um Gewinnerinnen basierend auf spezifischen Vergabekriterien auszuwählen. Erfolgreiche Antragstellerinnen werden benachrichtigt, und ein Beschwerdeverfahren steht denjenigen zur Verfügung, die glauben, dass die Bewertung fehlerhaft war.
Rechtsgrundlage
Der Europäische Preis für innovative Frauen ist im Rahmen des umfassenderen Horizon Europe Programms etabliert und wird durch spezifische Vorschriften geregelt, die seine ordnungsgemäße Umsetzung und finanzielle Verwaltung gewährleisten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
50.000 €
Förderbudget:
100.000 €
Einsendeschluss:
25.09.2025
Offen bis:
Laufend
Vergabekanal:
Preise und Wettbewerbe
Region:
EU-Mitgliedstaaten, einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG), und mit Horizon Europe assoziierte Länder.
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Unternehmerinnen, Innovatorinnen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Union
Verwaltet von:
Europäischer Innovationsrat und Exekutivagentur für KMU (EISMEA), Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)
Zusätzliche Partner:
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) – Mitorganisator
Website: