Zweiter Aufruf zu Kompetenzzentren

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Der Zweite Aufruf zu Kompetenzzentren ist eine Schlüsselinitiative im Rahmen des Programms Digitales Europa (DIGITAL) und der Initiative Chips für Europa, die vom Gemeinsamen Unternehmen Chips (Chips JU) verwaltet wird. Dieses Programm zielt darauf ab, die Entwicklung von Kompetenzzentren zu fördern, die als zentrale Anlaufstellen fungieren und KMU sowie Start-ups beim Zugang zu wichtiger Infrastruktur und Finanzierung im Halbleitersektor unterstützen.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Zielgruppen und die übergeordneten Ziele des Zweiten Aufrufs zu Kompetenzzentren, einer Schlüsselinitiative im Rahmen des Programms Digitales Europa. Das Programm unterstützt primär europäische Organisationen, mit besonderem Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups, um deren Beteiligung und Entwicklung innerhalb des Halbleiter-Ökosystems zu fördern.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und thematischen Bereichen, die vom Zweiten Aufruf zu Kompetenzzentren unterstützt werden, mit Fokus auf Aktivitäten, die für die Halbleiterindustrie entscheidend sind. Das Programm zielt darauf ab, das europäische Mikroelektronik-Ökosystem zu stärken, indem es Initiativen unterstützt, die die technologische Entwicklung vorantreiben und die Kompetenzerweiterung fördern.

Art und Umfang der Finanzierung

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die finanzielle Unterstützung, die durch den Zweiten Aufruf zu Kompetenzzentren verfügbar ist, einschließlich der Art des Finanzinstruments, der Förderhöhen und der Projektlaufzeit. Das Programm bietet erhebliche Zuschussmittel zur Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs wichtiger Kompetenzzentren.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller für den Zweiten Aufruf zu Kompetenzzentren erfüllen müssen. Er deckt Aspekte von der Einreichung des Vorschlags bis zu den allgemeinen Betriebsbestimmungen ab und gewährleistet die Einhaltung des Programmrahmens.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt die Verfahrensschritte für die Beantragung des Zweiten Aufrufs zu Kompetenzzentren, von den Einreichungsfristen bis zum Bewertungs- und Vergabeverfahren. Er hebt die kritischen Termine für Antragsteller hervor.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und regulatorischen Dokumente, die die Befugnis und den Rahmen für den Zweiten Aufruf zu Kompetenzzentren bilden und dessen Betrieb im Einklang mit den Politiken der Europäischen Union gewährleisten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

4.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

Das Gesamtbudget für 2024 beträgt 16.000.000 €. Pro Zuschuss liegt der Mindestbeitrag bei 500.000 € und der Höchstbeitrag bei 4.000.000 €.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups, europäische Organisationen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Skalierung, Kommerzialisierung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Gemeinsames Unternehmen Chips (Chips JU), Europäische Kommission

Verwaltet von:

Gemeinsames Unternehmen Chips (Chips JU)

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