Schutz des Euro vor Fälschung
Das Programm PERI-2024-ANTI-COUNTERFEIT, Teil des übergeordneten Pericles IV-Programms (2021-2027), bietet EU-Aktionszuschüsse zum Schutz des Euro vor Fälschungen. Diese Initiative unterstützt nationale Behörden bei der Verbesserung der Zusammenarbeit und dem Austausch bewährter Verfahren, um die Integrität der Euro-Banknoten und -Münzen zu wahren und so das Vertrauen in die Wirtschaft der Union zu stärken. Obwohl diese spezifische Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geschlossen ist, schützt das übergeordnete Programm den Euro weiterhin in den Mitgliedstaaten und in Zusammenarbeit mit Drittländern.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für das Programm „Schutz des Euro vor Fälschungen“ und erläutert, wer sich bewerben kann, den geografischen Umfang der Aktivitäten und die Kernziele zur Sicherung der Integrität des Euro.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt erläutert die Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms zur Fälschungsbekämpfung gefördert werden können. Er klärt auch, welche Kosten abgedeckt werden können und welche typischen Entwicklungsstadien unterstützte Initiativen durchlaufen.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt enthält wesentliche Details zur finanziellen Unterstützung, einschließlich der Art des Finanzinstruments, der Förderhöhen, der Fördersätze und der typischen Projektlaufzeiten.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte einhalten müssen, und deckt dabei Antragsfristen, Partnerschaftsregeln, Budgetvorgaben und andere wichtige Bestimmungen ab.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch den Prozess, von der Vorbereitung und Einreichung von Vorschlägen bis hin zur Bewertung und Vergabe. Er deckt alle notwendigen Verfahrensdetails und Zeitpläne ab.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt erläutert die primären rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm „Schutz des Euro vor Fälschung“ begründen und regeln, und gibt Einblick in sein grundlegendes Mandat und seinen operativen Rahmen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Fördersatz: 75%, bis zu 90% für prioritäre Maßnahmen.
Förderbudget:
600.000 €
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Europäische Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden), Sonstige (Drittländer)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Kapazitätsaufbau, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission (DG ECFIN)
Zusätzliche Partner:
Europäische Zentralbank (EZB), Europol
Website: