Schutz des Euro vor Fälschung

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Programm PERI-2024-ANTI-COUNTERFEIT, Teil des übergeordneten Pericles IV-Programms (2021-2027), bietet EU-Aktionszuschüsse zum Schutz des Euro vor Fälschungen. Diese Initiative unterstützt nationale Behörden bei der Verbesserung der Zusammenarbeit und dem Austausch bewährter Verfahren, um die Integrität der Euro-Banknoten und -Münzen zu wahren und so das Vertrauen in die Wirtschaft der Union zu stärken. Obwohl diese spezifische Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geschlossen ist, schützt das übergeordnete Programm den Euro weiterhin in den Mitgliedstaaten und in Zusammenarbeit mit Drittländern.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für das Programm „Schutz des Euro vor Fälschungen“ und erläutert, wer sich bewerben kann, den geografischen Umfang der Aktivitäten und die Kernziele zur Sicherung der Integrität des Euro.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert die Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms zur Fälschungsbekämpfung gefördert werden können. Er klärt auch, welche Kosten abgedeckt werden können und welche typischen Entwicklungsstadien unterstützte Initiativen durchlaufen.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt enthält wesentliche Details zur finanziellen Unterstützung, einschließlich der Art des Finanzinstruments, der Förderhöhen, der Fördersätze und der typischen Projektlaufzeiten.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte einhalten müssen, und deckt dabei Antragsfristen, Partnerschaftsregeln, Budgetvorgaben und andere wichtige Bestimmungen ab.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch den Prozess, von der Vorbereitung und Einreichung von Vorschlägen bis hin zur Bewertung und Vergabe. Er deckt alle notwendigen Verfahrensdetails und Zeitpläne ab.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt erläutert die primären rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm „Schutz des Euro vor Fälschung“ begründen und regeln, und gibt Einblick in sein grundlegendes Mandat und seinen operativen Rahmen.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Fördersatz: 75%, bis zu 90% für prioritäre Maßnahmen.

Förderbudget

Förderbudget:

600.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden), Sonstige (Drittländer)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Kapazitätsaufbau, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission (DG ECFIN)

Zusätzliche Partner:

Europäische Zentralbank (EZB), Europol

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