Schutz des Euro vor Fälschung

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Der Aufruf PERI-2023-ANTI-COUNTERFEIT, Teil des Pericles-IV-Programms, bietet EU-Aktionszuschüsse zum Schutz des Euro vor Fälschung. Diese Initiative unterstützt die Mitgliedstaaten und fördert die internationale Zusammenarbeit, um die Integrität der Euro-Banknoten und -Münzen zu wahren und dadurch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirtschaft der Union zu stärken sowie die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Sie setzt den Austausch, die Unterstützung und die Schulungsbemühungen ihres Vorgängers fort und erweitert diese.

Wer wird für den Euroschutz gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien und führt die Arten von Organisationen auf, die sich bewerben können, die geografischen Gebiete, in denen Projekte umgesetzt werden können, und die übergeordneten Ziele des Programms.

Was wird bei der Fälschungsprävention gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms förderfähig sind, sowie die thematischen Schwerpunkte. Er klärt auch, welche Kosten gedeckt sind und das typische Entwicklungsstadium der unterstützten Initiativen.

Art und Umfang der Förderung zum Euroschutz

Dieser Abschnitt enthält detaillierte Informationen über die bereitgestellte finanzielle Unterstützung, einschließlich der Art des Finanzinstruments, der verfügbaren Beträge, der Förderquoten und der typischen Dauer der geförderten Projekte.

Bedingungen und Anforderungen für Förderungen zur Fälschungsbekämpfung

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln und Anforderungen, die Antragsteller und Begünstigte während des gesamten Antragsverfahrens und der Projektumsetzung einhalten müssen, einschließlich der Bedingungen für die Antragstellung, Zusammenarbeit und Budgetverwaltung.

Antragsverfahren für Euroschutz-Förderungen

Dieser Abschnitt enthält eine Anleitung zum Antragsverfahren, detailliert die Schritte zur Einreichung, die zur Bewertung von Vorschlägen verwendeten Bewertungsmethoden und wie Antragsteller über Entscheidungen informiert werden.

Rechtsgrundlage des Programms zur Fälschungsbekämpfung

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Programm "Schutz des Euro vor Fälschung" begründen und regeln, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

75% (bis zu 90% für Prioritätsmaßnahmen)

Förderbudget

Förderbudget:

400.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Euro-Währungsgebiet und Nicht-Euro-Währungsgebiet) und potenziell Drittländer.

Sektoren

Sektoren:

Finanztechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Mitarbeiter von Behörden zur Fälschungsbekämpfung (Polizei, Zoll, Finanzverwaltungen), Nachrichtendienstpersonal, nationale Zentralbanken, Münzprägeanstalten, Geschäftsbanken, Justizbeamte, spezialisierte Anwälte, Industrie- und Handelskammern, KMU, Einzelhändler, Werttransportunternehmen.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Angewandte Forschung, Dienstleistungserbringung, Infrastruktur, Politikentwicklung, Umsetzung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission, GD ECFIN

Verwaltet von:

Europäische Kommission, GD ECFIN

Zusätzliche Partner:

GRANT GARANT SRO, MINDS & SPARKS GMBH, Municipality of Fushe-Arrez, LEENAARS ERNA HELENE PETRONELLE, INTERSPREAD GMBH, NEMESI APS, CIIM INNOVATIONS LTD, C.I.P. CITIZENS IN POWER

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