Vorbereitende Maßnahme zur Einrichtung gemeinsamer Programme unter Akteuren von Innovationsökosystemen
Dieses Horizont Europa Programm fördert vorbereitende Maßnahmen zur Einrichtung gemeinsamer mehrjähriger Programme und Aktionspläne zwischen Akteuren von Innovationsökosystemen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit, Kapazität und Vernetzung von Innovationsökosystemen zu stärken und sie an den Prioritäten der EU sowie der Neuen Europäischen Innovationsagenda auszurichten.
Wer wird gefördert
Dieses Programm richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren in Innovationsökosystemen in der gesamten EU und den assoziierten Ländern. Es fördert die Zusammenarbeit und Inklusion, um komplexe gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen und nachhaltige, gerechte Innovationen zu unterstützen.
Was wird gefördert
Dieses Programm unterstützt vorbereitende Aktivitäten für gemeinsame mehrjährige Programme und Aktionspläne zur Stärkung von Innovationsökosystemen. Die Förderung umfasst Aktivitäten im Zusammenhang mit Zusammenarbeit, Kartierung, Analyse und Strategieentwicklung im Einklang mit den EU-Prioritäten.
Art und Umfang der Förderung
Diese Förderung wird als Pauschalbetrag für vorbereitende Maßnahmen bereitgestellt, mit einem maximalen Beitrag von 500.000 € pro Projekt und einer erwarteten Projektdauer von bis zu 12 Monaten.
Bedingungen und Anforderungen
Dieses Programm erfordert ein Konsortium aus mindestens drei unabhängigen juristischen Personen aus 'moderaten' oder 'aufstrebenden' sowie 'starken' oder 'Innovationsführer'-Innovationsregionen. Anträge müssen den Allgemeinen Anhängen des Horizont Europa Arbeitsprogramms bezüglich Zulässigkeit, Förderfähigkeit, finanzieller Leistungsfähigkeit und Vergabekriterien entsprechen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für dieses Programm umfasst eine einstufige Einreichung über das Funding & Tenders Portal. Die Vorschläge werden anhand der in den Allgemeinen Anhängen des Horizont Europa Arbeitsprogramms dargelegten Kriterien bewertet, mit spezifischen Zeitplänen für Bewertung und Fördervereinbarung.
Rechtsgrundlage
Dieses Programm ist durch umfassende rechtliche Rahmenbedingungen innerhalb des Horizont Europa Programms etabliert und geregelt, um die Übereinstimmung mit EU-Verordnungen und -Politiken für Forschungs- und Innovationsförderung sicherzustellen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
500.000 €
Förderbudget:
6.000.000 €
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten und mit Horizont Europa assoziierte Länder, mit Konsortialanforderungen für die Teilnahme aus 'moderaten' oder 'aufstrebenden' Innovationsregionen und 'starken' oder 'Innovationsführer'-Innovationsregionen.
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Innovationsökosysteme, Start-ups, KMU, Industrie, Hochschulen, Zivilgesellschaft, Öffentliche Behörden, Forschungs- und Innovationsakteure.
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Planung, Politikentwicklung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Kommission
Zusätzliche Partner:
Partnerschaften für regionale Innovation (PRIs), Europäisches Institut für Innovation und Technologie (EIT), Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs), Gemeinschaften des Europäischen Innovationsrats (EIC), Enterprise Europe Network (EEN), Cluster, Eurocluster, europäische Hochschulallianzen, Missionen, paneuropäische Plattformen (z.B. Startup Europe), öffentliche und private regionale oder lokale Innovationsakteure (z.B. Inkubatoren und Innovationszentren), Finanzinstrumente, nationale/regionale öffentliche Mittel, private Mittel.
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