Innovationsfonds 2024 Netto-Null-Technologien – Allgemeine Dekarbonisierung – Mittelgroße Projekte

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Der Aufruf "Innovationsfonds 2024 Netto-Null-Technologien" fördert innovative kohlenstoffarme Technologien, die für Europas Dekarbonisierung entscheidend sind. Dieser spezifische Aufruf konzentriert sich auf mittelgroße Projekte zur Erreichung der Klimaneutralität, indem industrielle Lösungen auf den Markt gebracht werden. Er bietet maßgeschneiderte finanzielle Unterstützung, um die Einführung bahnbrechender sauberer Technologien in verschiedenen Sektoren zu beschleunigen.

Wer wird gefördert: Förderfähigkeit für Netto-Null-Technologieprojekte

Der Aufruf "Innovationsfonds 2024 Netto-Null-Technologien" richtet sich an juristische Personen weltweit, wobei der Schwerpunkt auf Projekten in EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Ländern liegt. Sein übergeordnetes Ziel ist es, die Dekarbonisierung Europas zu beschleunigen, indem hochinnovative, ausgereifte kohlenstoffarme Technologien und industrielle Lösungen unterstützt werden.

Was wird gefördert: Projektumfang und förderfähige Aktivitäten zur Dekarbonisierung

Der Innovationsfonds unterstützt innovative kohlenstoffarme Technologien in verschiedenen Sektoren, darunter energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicherung und Verkehr. Die Förderung wird als Pauschalbetrag gewährt, berechnet als Prozentsatz der förderfähigen "relevanten Kosten", mit einem Fokus auf ausgereifte Projekte, die sich der industriellen Umsetzung nähern.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung und Projektzeitpläne

Der Innovationsfonds bietet Pauschalbeträge, die bis zu 60 % der relevanten Projektkosten abdecken, mit einem Gesamtbudget von 2,4 Milliarden Euro. Für mittelgroße Projekte steht ein eigenes Budget von 200 Millionen Euro zur Verfügung. Die Projektlaufzeiten umfassen einen definierten Zeitraum bis zum Financial Close und eine anschließende operative Überwachung.

Bedingungen und Anforderungen: Compliance und Projektumsetzung

Antragsteller müssen strenge Einreichungsrichtlinien einhalten, einschließlich Seitenbeschränkungen und obligatorischer Anhänge, und eine robuste finanzielle und operative Kapazität nachweisen. Die Zuschussvereinbarung legt spezifische Budgetbeschränkungen, meilensteinbasierte Zahlungen und Anforderungen an geistiges Eigentum, Kommunikation und Wissensaustausch fest. Obwohl ein Konsortium nicht explizit vorgeschrieben ist, werden interne Vereinbarungen für Projekte mit mehreren Partnern empfohlen.

Antragsverfahren: Einreichung und Bewertung für Innovationsfonds-Zuschüsse

Die Beantragung von Innovationsfonds-Zuschüssen umfasst eine Online-Einreichung über das Funding & Tenders Portal, die eine umfassende Dokumentation und die Einhaltung strenger Fristen erfordert. Das Auswahlverfahren ist eine einstufige, von Experten geleitete Bewertung nach strengen Vergabekriterien, mit Möglichkeiten für Projektentwicklungshilfe oder die Übertragung an nationale Programme für vielversprechende Vorschläge.

Rechtsgrundlage: Ermächtigende Dokumente für den Innovationsfonds

Der Innovationsfonds ist fest in einem umfassenden Rechtsrahmen verankert, dessen Autorität sich aus spezifischen EU-Entscheidungen und -Verordnungen ableitet. Wichtige Rechtstexte regeln seinen Betrieb und gewährleisten die Einhaltung der EU-Finanzregeln und Klimaziele. Diese offiziellen Dokumente sind über die Online-Plattformen der Europäischen Kommission öffentlich zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 60 % der relevanten Kosten

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamtbudget des Aufrufs: 2.400.000.000 €; speziell für mittelgroße Projekte: 200.000.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder

Sektoren

Sektoren:

Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Logistik, Bauwesen und Baustoffe, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Piloterprobung, Kommerzialisierung, Skalierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

Zusätzliche Partner:

Europäische Investitionsbank (EIB) für Projektentwicklungshilfe (PDA)

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