Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)
Das Katastrophenschutzverfahren der Union ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der Zusammenarbeit im Katastrophenschutz innerhalb und außerhalb der EU. Es zielt darauf ab, Prävention, Vorsorge und Bewältigung von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen zu verbessern, unter anderem durch die Einrichtung einer europäischen Kapazitätsreserve (rescEU).
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu stärken. Antragsberechtigt sind primär teilnehmende Staaten und juristische Personen, die im Bereich des Katastrophenschutzes tätig sind. Der Schutz richtet sich an Menschen, Umwelt und Eigentum bei Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert ein breites Spektrum an Maßnahmen im Katastrophenschutz, die von Prävention über Vorsorge bis zur Bewältigung reichen. Hierzu zählen Studien, Trainings, Entwicklung von Kapazitäten wie rescEU, und Maßnahmen zur Unterstützung im Katastrophenfall, inklusive Transport und Logistik.
Art und Umfang der Förderung
Das Katastrophenschutzverfahren der Union bietet primär finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Für den Zeitraum 2021-2027 ist eine erhebliche Finanzausstattung vorgesehen, ergänzt durch Mittel aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union. Die Förderquoten variieren je nach Art der Maßnahme und können bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Das Programm unterliegt spezifischen Bedingungen hinsichtlich der Antragsstellung, der Zusammenarbeit in Konsortien, der Budgetverwaltung und Transparenz der EU-Mittel. Es fördert eine starke Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und internationaler Akteure im Katastrophenschutz.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt in der Regel durch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die von der Kommission veröffentlicht werden. Im Bedarfsfall kann ein direktes Hilfeersuchen über das ERCC erfolgen. Die Auswahl und Entsendung von Kapazitäten erfolgt koordiniert durch die Kommission in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten.
Rechtsgrundlage
Das Katastrophenschutzverfahren der Union wird durch die Verordnung (EU) 2021/836 rechtlich verankert, die den Rahmen für die Zusammenarbeit und finanzielle Unterstützung im Katastrophenschutz festlegt. Diese Verordnung ersetzt frühere Regelungen und detailliert die Ziele und den Anwendungsbereich des Verfahrens.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Die Förderquoten variieren je nach Maßnahme und können bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen, wie z.B. für Zertifizierungskosten und operative Kosten bestimmter rescEU-Kapazitäten. Andere Maßnahmen werden bis zu 75% der förderfähigen Kosten kofinanziert.
Förderbudget:
1.263.000.000 EUR (2021-2027) plus bis zu 2.056.480.000 EUR aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum, Beitritts- und Bewerberländer, Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie weitere internationale und regionale Organisationen.
Sektoren:
Gesundheitswesen, Umwelt- und Klimaschutz, Verkehr und Logistik, Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Kommission, Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (DG ECHO)