Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Hybrid

Das Katastrophenschutzverfahren der Union ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der Zusammenarbeit im Katastrophenschutz innerhalb und außerhalb der EU. Es zielt darauf ab, Prävention, Vorsorge und Bewältigung von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen zu verbessern, unter anderem durch die Einrichtung einer europäischen Kapazitätsreserve (rescEU).

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu stärken. Antragsberechtigt sind primär teilnehmende Staaten und juristische Personen, die im Bereich des Katastrophenschutzes tätig sind. Der Schutz richtet sich an Menschen, Umwelt und Eigentum bei Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert ein breites Spektrum an Maßnahmen im Katastrophenschutz, die von Prävention über Vorsorge bis zur Bewältigung reichen. Hierzu zählen Studien, Trainings, Entwicklung von Kapazitäten wie rescEU, und Maßnahmen zur Unterstützung im Katastrophenfall, inklusive Transport und Logistik.

Art und Umfang der Förderung

Das Katastrophenschutzverfahren der Union bietet primär finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Für den Zeitraum 2021-2027 ist eine erhebliche Finanzausstattung vorgesehen, ergänzt durch Mittel aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union. Die Förderquoten variieren je nach Art der Maßnahme und können bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Das Programm unterliegt spezifischen Bedingungen hinsichtlich der Antragsstellung, der Zusammenarbeit in Konsortien, der Budgetverwaltung und Transparenz der EU-Mittel. Es fördert eine starke Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und internationaler Akteure im Katastrophenschutz.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt in der Regel durch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die von der Kommission veröffentlicht werden. Im Bedarfsfall kann ein direktes Hilfeersuchen über das ERCC erfolgen. Die Auswahl und Entsendung von Kapazitäten erfolgt koordiniert durch die Kommission in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten.

Rechtsgrundlage

Das Katastrophenschutzverfahren der Union wird durch die Verordnung (EU) 2021/836 rechtlich verankert, die den Rahmen für die Zusammenarbeit und finanzielle Unterstützung im Katastrophenschutz festlegt. Diese Verordnung ersetzt frühere Regelungen und detailliert die Ziele und den Anwendungsbereich des Verfahrens.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Die Förderquoten variieren je nach Maßnahme und können bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen, wie z.B. für Zertifizierungskosten und operative Kosten bestimmter rescEU-Kapazitäten. Andere Maßnahmen werden bis zu 75% der förderfähigen Kosten kofinanziert.

Förderbudget

Förderbudget:

1.263.000.000 EUR (2021-2027) plus bis zu 2.056.480.000 EUR aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum, Beitritts- und Bewerberländer, Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie weitere internationale und regionale Organisationen.

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Umwelt- und Klimaschutz, Verkehr und Logistik, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Kommission, Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (DG ECHO)

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