Präventionsprojekte

Zuletzt aktualisiert: 23.7.2025
Zuschuss

Die Ausschreibung für Präventionsprojekte im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union (UCPM) zielt darauf ab, die Fähigkeiten zur Katastrophenrisikoprävention und -management in ganz Europa erheblich zu verbessern. Diese Initiative fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und teilnehmenden Ländern, um widerstandsfähigere Gesellschaften aufzubauen, indem sie Strategien zur Antizipation, Vorbereitung und Reaktion auf Natur- und von Menschen verursachte Katastrophen verbessert.

Wer wird durch Präventionsprojekte gefördert?

Das Förderprogramm 'Präventionsprojekte' soll eine Vielzahl von Organisationen und Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten und den am UCPM teilnehmenden Staaten unterstützen. Es richtet sich an diejenigen, die aktiv im Katastrophenschutz und Risikomanagement beteiligt sind, und gewährleistet eine breite geografische Reichweite sowie starke gemeinsame Anstrengungen zur Stärkung der europäischen Widerstandsfähigkeit gegenüber verschiedenen Gefahren. Das übergeordnete Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu stärken und die Wirksamkeit der Präventions- und Vorsorgesysteme auf EU-Ebene zu verbessern.

Was wird durch Präventionsprojekte gefördert?

Das Programm 'Präventionsprojekte' finanziert eine Vielzahl von Initiativen zur Minderung von Katastrophenrisiken und zur Stärkung der Katastrophenschutzfähigkeiten. Projekte müssen spezifischen thematischen Prioritäten entsprechen, die das gesamte Spektrum von der Risikobewertung und Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu Frühwarnsystemen und integriertem Waldbrandmanagement abdecken. Die gewährte finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen, mit klaren Richtlinien für förderfähige Kosten und Kofinanzierungssätze, um eine effektive Nutzung der Mittel zu gewährleisten.

Art und Umfang der Förderung für Präventionsprojekte

Die Ausschreibung 'Präventionsprojekte' stellt Zuschussmittel zur Unterstützung von Initiativen bereit, die mit ihren Zielen übereinstimmen. Das Programm verfügt über ein erhebliches zugewiesenes Budget, mit klaren Obergrenzen für den maximalen und minimalen EU-Beitrag pro Projekt. Dies stellt sicher, dass eine breite Palette von Projekten, von kleineren, gezielten Interventionen bis hin zu größeren, umfassenden Strategien, finanzielle Unterstützung erhalten kann, um die Katastrophenpräventions- und -vorsorgebemühungen in ganz Europa zu verbessern.

Bedingungen und Anforderungen für Präventionsprojekte

Antragsteller für das Programm 'Präventionsprojekte' müssen spezifische Bedingungen und Anforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass ihre Vorschläge zulässig und förderfähig sind. Diese Bedingungen umfassen Konsortialstrukturen, Haushaltsregeln und umfassendere operative Bestimmungen, die alle darauf abzielen, eine effektive und wirkungsvolle Projektumsetzung im Rahmen der EU-Katastrophenschutzziele zu gewährleisten.

Antragsverfahren für Präventionsprojekte

Das Antragsverfahren für 'Präventionsprojekte' ist strukturiert und folgt einem einstufigen Einreichungsprozess. Antragsteller müssen spezifische Dokumentationsanforderungen und Fristen einhalten, wobei die Bewertung von einem Sachverständigenausschuss durchgeführt wird. Unterstützung für ausschreibungsspezifische und technische Fragen steht zur Verfügung, um Antragsteller durch den Prozess zu führen.

Rechtsgrundlage für Präventionsprojekte

Das Programm 'Präventionsprojekte' arbeitet auf einer robusten Rechtsgrundlage und bezieht seine Autorität aus wichtigen EU-Gesetzen und -Politiken, die den Katastrophenschutz und das Finanzmanagement regeln. Diese Rechtsgrundlage gewährleistet die Legitimität des Programms, definiert seine operativen Parameter und sorgt für Transparenz hinsichtlich der Vorschriften, die seine Umsetzung prägen.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

4.800.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Das Programm umfasst EU-Mitgliedstaaten, am Katastrophenschutzverfahren der Union (UCPM) teilnehmende Staaten, Empfängerländer des Instruments für Heranführung, die nicht am UCPM teilnehmen, und bestimmte Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Projekte sollten, wo relevant, auf länderübergreifende oder grenzüberschreitende Auswirkungen abzielen, und Konsortien benötigen keine gemeinsamen Grenzen.

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Öffentliche Stellen, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Zivilgesellschaftliche Organisationen, Privatunternehmen, Behörden für Katastrophenrisikomanagement

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Kommission (GD ECHO)

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