Europas Kulturerbe und Künste – Förderung unserer Werte im In- und Ausland
Das Programm 'Europas Kulturerbe und Künste – Förderung unserer Werte im In- und Ausland', Teil von Horizont Europa, zielt darauf ab, das volle Potenzial des Kulturerbes und der Kreativsektoren als Treiber nachhaltiger Innovation und einer gemeinsamen europäischen Identität zu erschließen. Es unterstützt Forschung und Innovation zum Schutz, zur Wiederherstellung und zur Förderung der reichen Kulturgüter Europas und stärkt dabei die internationale Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt.
Wer wird durch das Programm für Europas Kulturerbe und Künste gefördert?
Dieser Abschnitt beschreibt, wer berechtigt ist, Fördermittel im Rahmen des Programms 'Europas Kulturerbe und Künste' zu beantragen, wobei die Arten der Zielgruppen, der geografische Umfang der Projekte und die übergeordneten Ziele, die die Förderentscheidungen leiten, detailliert aufgeführt werden.
Welche Projekte werden gefördert: Initiativen für Kulturerbe und Künste
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, thematischen Bereichen und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms 'Europas Kulturerbe und Künste' förderfähig sind. Er präzisiert den Umfang der unterstützten Initiativen, einschließlich der förderfähigen Sektoren, der Zielentwicklungsphasen und der Kostenarten.
Förderart und finanzieller Umfang für Kulturprojekte
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die finanzielle Unterstützung, die durch das Programm 'Europas Kulturerbe und Künste' verfügbar ist, einschließlich der Art des Förderinstruments, des diesem spezifischen Thema zugewiesenen Gesamtbudgets und der erwarteten Projektlaufzeit.
Schlüsselbedingungen und Anforderungen für Förderanträge
Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte für das Programm 'Europas Kulturerbe und Künste' einhalten müssen. Er behandelt die Anforderungen für die Antragsstellung, die Konsortialbildung und andere wichtige Bestimmungen.
Antragsverfahren: Kulturerbe und Künste
Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch den Bewerbungsprozess für das Programm 'Europas Kulturerbe und Künste', detailliert die Einreichungsschritte, Bewertungskriterien und die Art der Vergabe der Fördermittel.
Rechtsgrundlage des Programms für Kulturerbe und Künste
Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm 'Europas Kulturerbe und Künste' regeln, dessen Legitimität sicherstellen und seinen operativen Rahmen leiten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Förderbudget:
9.000.000 €
Offen bis:
2027-12-31
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden), Multiländer (einschließlich Nicht-EU-/Nicht-assoziierter Länder, in denen spezifische Förderbestimmungen gelten)
Sektoren:
Kultureinrichtungen, Kreativwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Kultur- und Kreativindustrien, Kunst, Kulturerbeorganisationen, Forschungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen, KMU
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Zusätzliche Partner:
Interessengruppen, soziale Innovatoren, Bürger, EU-Mitgliedstaaten, Kultur- und Kreativindustrien (KKI), KMU, lokale, regionale oder nationale Behörden, sektorale Sozialpartner.
Website: