Unternehmens- und Verbraucherumfragen - SGA

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Das Spezifische Förderabkommen (SGA) für Unternehmens- und Verbraucherumfragen (BCS) bietet EU-Finanzierung für die Durchführung wichtiger Unternehmens- und Verbraucherumfragen in den EU-Mitgliedstaaten und Kandidatenländern. Dieses Programm ist maßgeblich für die Bereitstellung vergleichbarer Wirtschaftsdaten, die für die Überwachung der Wirtschafts- und Währungsunion unerlässlich sind. Es zeichnet sich dadurch aus, dass es direkte Beiträge zur harmonisierten europäischen Wirtschaftsdatenerfassung ermöglicht.

Wer wird durch BCS-2025-SGA gefördert

Das Programm für Unternehmens- und Verbraucherumfragen (BCS) richtet sich an juristische Personen in EU-Mitgliedstaaten und Kandidatenländern, um wesentliche Umfragen zur Wirtschaftsüberwachung durchzuführen. Das Hauptziel ist es, harmonisierte Daten zu sammeln, die die Wirtschaftsanalyse und Politikgestaltung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion unterstützen.

Was wird durch BCS-2025-SGA gefördert

Das BCS-2025-SGA-Programm finanziert Aktivitäten im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Umfragearten, wobei der Schwerpunkt auf der Datenerfassung und -analyse liegt, die für die Wirtschaftsüberwachung unerlässlich sind. Es unterstützt hauptsächlich die Dienstleistungs- und Überwachungsphasen von Projekten und gewährleistet die konsistente Generierung hochwertiger Wirtschaftsindikatoren.

Art und Umfang der BCS-2025-SGA-Finanzierung

Die finanzielle Unterstützung im Rahmen von BCS-2025-SGA wird in Form von Zuschüssen gewährt, wobei ein geschätztes Jahresbudget für die Unterstützung von Umfrageaktivitäten vorgesehen ist. Obwohl spezifische Förderquoten pro Projekt nicht detailliert sind, gewährleistet das Programm erhebliche jährliche Investitionen in die harmonisierte Wirtschaftsdatenerfassung.

Bedingungen und Anforderungen für BCS-2025-SGA

Antragsteller des BCS-2025-SGA-Programms müssen verschiedene Bedingungen und Anforderungen erfüllen, die Antragsbedingungen, rechtliche Rahmenbedingungen und operative Bestimmungen umfassen. Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören die strikte Einhaltung der Zulassungs- und Förderkriterien, Richtlinien zur finanziellen Leistungsfähigkeit und spezifische Regeln für den Umgang mit Daten und geistigem Eigentum.

BCS-2025-SGA Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für BCS-2025-SGA umfasst eine einstufige Einreichung über das EU-Portal für Finanzierung und Ausschreibungen, wo spezifische Vorlagen und detaillierte Budgetformulare zur Unterstützung der Antragsteller bereitgestellt werden. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage definierter Kriterien, um einen klaren Bewertungspfad zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage von BCS-2025-SGA

Das BCS-2025-SGA-Programm operiert unter einem robusten Rechtsrahmen, der hauptsächlich durch spezifische EU-Verordnungen autorisiert und durch das umfassende Allgemeine Musterförderabkommen geregelt wird. Diese Rechtsgrundlage gewährleistet Transparenz und die Einhaltung etablierter europäischer Finanz- und Verwaltungsstandards.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Förderbudget

Förderbudget:

Geschätzte 6.100.000 € jährlich

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

24.09.2025

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten und Kandidatenländer

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Monitoring

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Union

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