Datenanalysetechnologien und Datenkäufe

Zuletzt aktualisiert: 23.7.2025
Zuschuss

Das Programm EUAF-2022-TA-03, Teil des EU-Betrugsbekämpfungsprogramms, konzentriert sich auf die Stärkung der Ermittlungs- und Betriebskapazitäten nationaler Behörden durch fortschrittliche Datenanalysetechnologien und Datenkäufe. Diese Initiative zielt speziell darauf ab, Begünstigte mit den notwendigen Werkzeugen und Schulungen auszustatten, um Betrug zu bekämpfen und die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu schützen, wobei Digitalisierung und spezielle Ausrüstung im Vordergrund stehen. Es zeichnet sich durch seinen direkten Fokus auf die technologische Verbesserung der Betrugsbekämpfung aus.

Wer wird durch EUAF-2022-TA-03 gefördert?

Das Programm EUAF-2022-TA-03 ist darauf ausgelegt, juristische Personen aus EU-Mitgliedstaaten, EWR-Ländern und assoziierten Ländern zu fördern, insbesondere nationale und regionale Behörden sowie internationale Organisationen, die sich dem Schutz der finanziellen Interessen der EU verschrieben haben. Sein Hauptziel ist es, die Ermittlungs- und Betriebskapazitäten dieser Stellen durch den Erwerb fortschrittlicher Datenanalyse-Tools und relevanter Daten zu verbessern.

Was wird unter EUAF-2022-TA-03 gefördert?

Das Programm EUAF-2022-TA-03 fördert Projekte, die darauf abzielen, die Betrugsbekämpfung durch Technologie und Daten zu verbessern. Es unterstützt den Kauf und die Wartung spezialisierter Datenanalyse-Tools und kommerzieller Datenbanken zum Aufbau von Ermittlungs- und Betriebskapazitäten, einschließlich zugehöriger Schulungen. Die Förderung deckt eine Reihe von Kosten ab, wie Ausrüstung und Dienstleistungen, schließt jedoch bestimmte Ausgaben wie Personalkosten (für TA-Aufrufe) und Mehrwertsteuer aus.

Art und Umfang der EUAF-2022-TA-03 Förderung

Das Programm EUAF-2022-TA-03 bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen mit einem Gesamtbudget von 9.500.000 EUR für technische Unterstützung. Projekte werden in der Regel mit einem Fördersatz von 80 % erstattet, der bei vorrangigen Maßnahmen potenziell auf 90 % erhöht werden kann, und haben typischerweise eine Dauer von 12 bis 24 Monaten.

Bedingungen und Anforderungen für EUAF-2022-TA-03

Antragsteller für EUAF-2022-TA-03 müssen strenge Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der finanziellen und operativen Kapazität sowie der Projektumsetzung einhalten. Zu den Hauptanforderungen gehören die elektronische Einreichung, eine Einzelantragstellerstruktur (mit Berücksichtigung verbundener Unternehmen), die Einhaltung der Haushaltsregeln und die Übereinstimmung mit EU-Vorschriften zu geistigem Eigentum und Datenschutz.

Antragsverfahren für EUAF-2022-TA-03

Das Antragsverfahren für EUAF-2022-TA-03 umfasst eine einstufige elektronische Einreichung über das Funding & Tenders Portal, gefolgt von einer Bewertung anhand vordefinierter Vergabekriterien. Erfolgreiche Antragsteller werden dann zur Zuschussvorbereitung eingeladen.

Rechtsgrundlage von EUAF-2022-TA-03

Das Programm EUAF-2022-TA-03 operiert unter einem robusten Rechtsrahmen, der hauptsächlich durch die EUAF-Verordnung 2021/785 genehmigt wird. Ihre Umsetzung wird ferner durch die EU-Finanzverordnung 2018/1046 und das Jährliche Arbeitsprogramm der EUAF 2022 geleitet. Antragsteller können diese offiziellen Texte und relevanten Leitfaden-Dokumente über das Funding & Tenders Portal abrufen.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

9,500,000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder und assoziierte Länder.

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Öffentliche Behörden, internationale Organisationen, Forschungs-/Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Einrichtungen, die am Schutz der finanziellen Interessen der EU beteiligt sind.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

OLAF

Zusätzliche Partner:

Verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer

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