Sicherheit von Leichtwasser-Kleinmodulreaktoren (LW-SMRs)

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm 'Sicherheit von Leichtwasser-Kleinmodulreaktoren (LW-SMRs)', das Teil des Euratom-Arbeitsprogramms 2023-2025 ist, zielt darauf ab, die Sicherheit von LW-SMRs in der Europäischen Union und den assoziierten Ländern zu verbessern. Diese Initiative unterstützt Forschung und Innovation, um sicherzustellen, dass diese Reaktoren strenge Sicherheits-, Sicherungs- und Umweltstandards erfüllen und so zu einer sicheren und nachhaltigen Energiewende beitragen. Es befasst sich insbesondere mit Herausforderungen im Zusammenhang mit Design, Betrieb und Abfallmanagement für die Integration von SMRs in moderne Energiesysteme.

Wer wird durch das LW-SMR-Sicherheitsprogramm gefördert?

Dieser Abschnitt beschreibt, wer für das Förderprogramm 'Sicherheit von Leichtwasser-Kleinmodulreaktoren (LW-SMRs)' in Frage kommt, einschließlich der Arten von Organisationen, die sich bewerben können, der abgedeckten geografischen Gebiete und der übergeordneten Ziele der Förderausschreibung. Das Programm zielt darauf ab, sicherzustellen, dass LW-SMRs mit den höchsten Sicherheitsstandards entwickelt und betrieben werden, in Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien.

Was wird unter LW-SMR-Sicherheit gefördert?

Dieser Abschnitt beschreibt die spezifischen Arten von Projekten und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms 'Sicherheit von Leichtwasser-Kleinmodulreaktoren (LW-SMRs)' förderfähig sind. Er hebt die thematischen Forschungsbereiche, die abgedeckten Kosten und die typischen Entwicklungsstadien der unterstützten Projekte hervor.

Art und Umfang der LW-SMR-Sicherheitsförderung

Dieser Abschnitt enthält wesentliche Details zur finanziellen Unterstützung, die über das Programm 'Sicherheit von Leichtwasser-Kleinmodulreaktoren (LW-SMRs)' verfügbar ist, einschließlich der Art des verwendeten Finanzinstruments, der maximalen Förderbeträge und spezifischer Regeln zur Projektlaufzeit.

Bedingungen und Anforderungen für LW-SMR-Sicherheitsprojekte

Dieser Abschnitt beschreibt die entscheidenden Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Begünstigte für das Programm 'Sicherheit von Leichtwasser-Kleinmodulreaktoren (LW-SMRs)' einhalten müssen. Er umfasst Antragsregeln, Konsortialanforderungen und Budgetvorgaben.

Antragsverfahren für das LW-SMR-Sicherheitsprogramm

Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über das Antragsverfahren für das Förderprogramm 'Sicherheit von Leichtwasser-Kleinmodulreaktoren (LW-SMRs)', einschließlich der Einreichung von Vorschlägen und des Prozesses, nach dem Förderentscheidungen getroffen werden.

Rechtsgrundlage der LW-SMR-Sicherheitsförderung

Dieser Abschnitt beschreibt die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm 'Sicherheit von Leichtwasser-Kleinmodulreaktoren (LW-SMRs)' begründen und regeln, dessen rechtmäßigen Betrieb gewährleisten und dessen Umsetzung leiten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

15.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

Das Gesamtbudget für dieses spezifische Thema (HORIZON-EURATOM-2023-NRT-01-02) beträgt 15.000.000 €. Die jährliche Aufteilung beträgt 4.000.000 € für 2023, 4.000.000 € für 2024 und 7.000.000 € für 2025.

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden) und Ukraine.

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Kommission

Zusätzliche Partner:

EURAD-2 Partnerschaft (für Entsorgung radioaktiver Abfälle), Gemeinsame Forschungsstelle (GFS)

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