Eurocluster für Europas Erholung
Das Programm „Eurocluster für Europas Erholung", Teil des Binnenmarktprogramms (BMP), zielt darauf ab, die Resilienz zu stärken und die grüne und digitale Transformation der industriellen Ökosysteme der EU zu beschleunigen. Es konzentriert sich einzigartig darauf, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch gemeinsame Cluster-Initiativen zu stärken, um Innovation, Internationalisierung und Kompetenzentwicklung in der gesamten Europäischen Union und den assoziierten Ländern zu fördern. Diese Initiative ist darauf ausgelegt, eine robustere und wettbewerbsfähigere europäische Industrielandschaft durch verbesserte Zusammenarbeit zwischen Clustern zu schaffen.
Wer wird von Euroclustern gefördert?
Das Eurocluster-Programm richtet sich an eine Vielzahl von Organisationen und Einrichtungen in ganz Europa und den assoziierten Ländern, wobei der Schwerpunkt auf der Stärkung industrieller Ökosysteme und der Unterstützung von KMU liegt. Die Förderfähigkeit erstreckt sich auf Clusterorganisationen und -netzwerke sowie auf andere Einrichtungen, die aktiv zu grünen und digitalen Übergängen beitragen. Der geografische Geltungsbereich umfasst die EU-Mitgliedstaaten und bestimmte Drittländer, wodurch eine breite europäische Wirkung mit besonderem Augenmerk auf weniger entwickelte Regionen sichergestellt wird. Das übergeordnete Ziel ist es, die Resilienz, Wettbewerbsfähigkeit und das nachhaltige Wachstum europäischer Industrien durch strategische Zusammenarbeit.
Was wird von Euroclustern gefördert?
Das Eurocluster-Programm fördert Projekte, die die grüne und digitale Transformation innerhalb europäischer industrieller Ökosysteme vorantreiben, wobei der Schwerpunkt auf praktischer Umsetzung und Kompetenzentwicklung liegt. Unterstützte Aktivitäten umfassen verschiedene Sektoren, von der Fertigung und Energie bis hin zu Tourismus und digitalen Technologien. Die Förderstruktur priorisiert die direkte finanzielle Unterstützung von KMU und deckt gleichzeitig wesentliche konsortiumsgeführte Aktivitäten ab, um einen ausgewogenen Ansatz zur Erreichung der Programmziele innerhalb einer definierten Projektlaufzeit sicherzustellen.
Art und Umfang der Förderung
Das Eurocluster-Programm bietet finanzielle Unterstützung hauptsächlich durch Zuschüsse, wobei ein erheblicher Teil der direkten Unterstützung für KMU gewidmet ist. Das Gesamtbudget für diesen Aufruf betrug 42 Millionen Euro, jährlich über mehrere Jahre verteilt. Projekte werden typischerweise für 36 Monate erwartet, mit klaren Kofinanzierungssätzen, die zwischen direkter KMU-Unterstützung und Konsortiumsaktivitäten unterscheiden.
Bedingungen und Anforderungen für Eurocluster
Antragsteller und Begünstigte des Eurocluster-Programms müssen spezifische Bedingungen und Anforderungen bezüglich der Antragstellung, der Konsortiumsstruktur und des Budgetmanagements einhalten. Diese Bestimmungen gewährleisten eine faire Bewertung, effektive Zusammenarbeit und eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Einklang mit den Programmzielen.
Antragsverfahren für Eurocluster
Der Antragsverfahren für Eurocluster umfasste eine einstufige Einreichung mit einer definierten Frist, gefolgt von einem Bewertungs- und Vergabeverfahren. Antragsteller mussten umfassende Vorschläge unter Verwendung der bereitgestellten Vorlagen vorbereiten und nach Unterzeichnung des Fördervertrags spezifische Berichtspflichten einhalten.
Rechtsgrundlage der Eurocluster
Das Eurocluster-Programm operiert unter einem klaren rechtlichen Rahmen, der durch das Binnenmarktprogramm geschaffen wurde. Die Umsetzung wird durch spezifische jährliche Arbeitsprogramme und detaillierte Förderverträge geleitet, die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Mittelvergabe und -verwaltung gewährleisten. Diese grundlegenden Dokumente sind öffentlich zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Nicht pro Projekt festgelegt. Die finanzielle Unterstützung für Dritte (KMU) darf 60.000 € pro Dritten nicht überschreiten, es sei denn, dies ist gerechtfertigt.
Förderbudget:
Gesamt: 42.000.000 € (2021: 14.000.000 €, 2022: 9.000.000 €, 2023: 16.000.000 €, 2024: 3.000.000 €)
Einsendeschluss:
07.12.2021
Offen bis:
Laufend
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina. Mindestens ein Partner muss aus einer weniger entwickelten Region eines EU-Mitgliedstaats stammen.
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Pharmaindustrie, Verkehr und Logistik, Bauwesen und Baustoffe, Textil- und Bekleidungsindustrie, Lebensmittelverarbeitung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Kreativwirtschaft, Tourismus, Sonstige
Begünstigte:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäischer Innovationsrat und Exekutivagentur für KMU (EISMEA)
Website: