Eurocluster für Europas Erholung

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Programm 'Eurocluster für Europas Erholung', Teil des Binnenmarktprogramms (SMP) der Europäischen Kommission, wurde entwickelt, um die Resilienz europäischer industrieller Ökosysteme zu stärken und deren grüne und digitale Transformation zu beschleunigen. Diese Initiative vergibt Zuschüsse, um die Zusammenarbeit zwischen Clusterorganisationen und anderen Einrichtungen zu fördern, primär zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch Kaskadenfinanzierung, wodurch Innovation und Internationalisierung in der gesamten EU vorangetrieben werden.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Einrichtungen, die für das Eurocluster-Programm in Frage kommen, detailliert ihre geografischen Anforderungen und die strategischen Ziele, die das Programm erreichen soll.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert die spezifischen Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten, die im Rahmen des Eurocluster-Programms förderfähig sind, sowie Erläuterungen zu den förderfähigen Kosten und den typischen Entwicklungsstufen unterstützter Projekte.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt enthält detaillierte Informationen zur finanziellen Unterstützung durch das Eurocluster-Programm, einschließlich der Arten von Förderinstrumenten, der verfügbaren Beträge, der Kofinanzierungssätze und der typischen Projektlaufzeiten.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während der Antrags- und Projektumsetzungsphasen des Eurocluster-Programms einhalten müssen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt Antragsteller durch die verfahrenstechnischen Aspekte der Beantragung des Eurocluster-Programms, von den Einreichungsanforderungen bis hin zu den Auswahl- und Förderbescheidverfahren.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt erläutert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Eurocluster-Förderprogramm autorisieren, einrichten und regeln, und hebt die primären Quellen seiner Legitimität und übergeordneten Vorschriften hervor.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60.000 € pro Dritte (KMU)

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamt: 42.000.000 €. Jährlich: 2021: 14.000.000 €, 2022: 9.000.000 €, 2023: 16.000.000 €, 2024: 3.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

07.12.2021

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Kaskadenfinanzierung

Region

Region:

Europäische Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden) und assoziierte Länder des Binnenmarktprogramms (Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Abkommens vor der Unterzeichnung des Zuschusses).

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Textil- und Bekleidungsindustrie, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Umwelttechnologie, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

KMU

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission (über Binnenmarktprogramm)

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und KMU (EISMEA)

Zusätzliche Partner:

Keine Informationen zu zusätzlichen Partnern außer den Konsortialmitgliedern vorhanden.

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