Eurocluster für Europas Erholung
Das Programm 'Eurocluster für Europas Erholung', Teil des Binnenmarktprogramms (SMP) der Europäischen Kommission, wurde entwickelt, um die Resilienz europäischer industrieller Ökosysteme zu stärken und deren grüne und digitale Transformation zu beschleunigen. Diese Initiative vergibt Zuschüsse, um die Zusammenarbeit zwischen Clusterorganisationen und anderen Einrichtungen zu fördern, primär zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch Kaskadenfinanzierung, wodurch Innovation und Internationalisierung in der gesamten EU vorangetrieben werden.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Einrichtungen, die für das Eurocluster-Programm in Frage kommen, detailliert ihre geografischen Anforderungen und die strategischen Ziele, die das Programm erreichen soll.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt erläutert die spezifischen Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten, die im Rahmen des Eurocluster-Programms förderfähig sind, sowie Erläuterungen zu den förderfähigen Kosten und den typischen Entwicklungsstufen unterstützter Projekte.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt enthält detaillierte Informationen zur finanziellen Unterstützung durch das Eurocluster-Programm, einschließlich der Arten von Förderinstrumenten, der verfügbaren Beträge, der Kofinanzierungssätze und der typischen Projektlaufzeiten.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während der Antrags- und Projektumsetzungsphasen des Eurocluster-Programms einhalten müssen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt Antragsteller durch die verfahrenstechnischen Aspekte der Beantragung des Eurocluster-Programms, von den Einreichungsanforderungen bis hin zu den Auswahl- und Förderbescheidverfahren.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt erläutert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Eurocluster-Förderprogramm autorisieren, einrichten und regeln, und hebt die primären Quellen seiner Legitimität und übergeordneten Vorschriften hervor.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
60.000 € pro Dritte (KMU)
Förderbudget:
Gesamt: 42.000.000 €. Jährlich: 2021: 14.000.000 €, 2022: 9.000.000 €, 2023: 16.000.000 €, 2024: 3.000.000 €
Einsendeschluss:
07.12.2021
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Kaskadenfinanzierung
Region:
Europäische Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden) und assoziierte Länder des Binnenmarktprogramms (Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Abkommens vor der Unterzeichnung des Zuschusses).
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Textil- und Bekleidungsindustrie, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Umwelttechnologie, Sonstige
Begünstigte:
KMU
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission (über Binnenmarktprogramm)
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und KMU (EISMEA)
Zusätzliche Partner:
Keine Informationen zu zusätzlichen Partnern außer den Konsortialmitgliedern vorhanden.
Website: