Eurocluster für Europas Erholung
Die Initiative „Eurocluster für Europas Erholung“ im Rahmen des Binnenmarktprogramms (SMP) zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Ökosysteme der EU zu stärken. Dieses Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) insbesondere durch die Förderung sektoren- und grenzüberschreitender Zusammenarbeit über Clusterorganisationen, die Vorantreibung des grünen und digitalen Übergangs und die Unterstützung des Zugangs zu neuen Märkten.
Wer wird von Euroclustern gefördert
Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über die für eine Förderung im Rahmen des Eurocluster-Programms in Frage kommenden Einrichtungen, wobei die Arten der Antragsteller, der geografische Geltungsbereich und die übergeordneten Ziele, die Projekte erfüllen müssen, um förderfähig zu sein, detailliert beschrieben werden.
Was wird von Euroclustern gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die für eine Eurocluster-Förderung in Frage kommen, wobei die unterstützten Industriesektoren, die Kriterien für förderfähige und ausgeschlossene Kosten sowie die angestrebten Reifegrade der Projekte detailliert beschrieben werden.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die Art und die finanziellen Parameter des Eurocluster-Programms, einschließlich der Art des Finanzinstruments, der Förderhöhen, der Kofinanzierungssätze und der typischen Projektlaufzeiten.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während des gesamten Eurocluster-Programms einhalten müssen, einschließlich Antragsbedingungen, Konsortialregeln, Haushaltsvorgaben und anderer wichtiger Bestimmungen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt das Antragsverfahren für das Eurocluster-Programm, von den Einreichungsverfahren über die Bewertung und Auswahl der Projekte bis hin zur detaillierten Erläuterung, wie Anträge bewertet und Entscheidungen mitgeteilt werden.
Rechtsgrundlage der Eurocluster
Dieser Abschnitt erläutert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Eurocluster-Förderprogramm etablieren und regeln, wobei seine primäre Genehmigung und die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen hervorgehoben werden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
60.000 €
Förderbudget:
42.000.000 €
Einsendeschluss:
07.12.2021
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Kaskadenfinanzierung
Region:
EU-Mitgliedstaaten und Länder, die mit der KMU-Säule des Binnenmarktprogramms (SMP) assoziiert sind oder sich in laufenden Verhandlungen über ein SMP-Assoziierungsabkommen befinden, insbesondere Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei sowie Bosnien und Herzegowina, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Assoziierungsabkommen.
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Erneuerbare Energien, Gesundheitswesen, Tourismus, Kreativwirtschaft, Energieerzeugung und -versorgung, Bauwesen und Baustoffe, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
KMU
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Exekutivagentur des Europäischen Innovationsrats und für KMU (EISMEA)
Website: