Eurocluster für Europas Erholung

Zuletzt aktualisiert: 23.7.2025
Zuschuss

Die Initiative „Eurocluster für Europas Erholung“ im Rahmen des Binnenmarktprogramms (SMP) zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Ökosysteme der EU zu stärken. Dieses Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) insbesondere durch die Förderung sektoren- und grenzüberschreitender Zusammenarbeit über Clusterorganisationen, die Vorantreibung des grünen und digitalen Übergangs und die Unterstützung des Zugangs zu neuen Märkten.

Wer wird von Euroclustern gefördert

Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über die für eine Förderung im Rahmen des Eurocluster-Programms in Frage kommenden Einrichtungen, wobei die Arten der Antragsteller, der geografische Geltungsbereich und die übergeordneten Ziele, die Projekte erfüllen müssen, um förderfähig zu sein, detailliert beschrieben werden.

Was wird von Euroclustern gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die für eine Eurocluster-Förderung in Frage kommen, wobei die unterstützten Industriesektoren, die Kriterien für förderfähige und ausgeschlossene Kosten sowie die angestrebten Reifegrade der Projekte detailliert beschrieben werden.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die Art und die finanziellen Parameter des Eurocluster-Programms, einschließlich der Art des Finanzinstruments, der Förderhöhen, der Kofinanzierungssätze und der typischen Projektlaufzeiten.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während des gesamten Eurocluster-Programms einhalten müssen, einschließlich Antragsbedingungen, Konsortialregeln, Haushaltsvorgaben und anderer wichtiger Bestimmungen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt das Antragsverfahren für das Eurocluster-Programm, von den Einreichungsverfahren über die Bewertung und Auswahl der Projekte bis hin zur detaillierten Erläuterung, wie Anträge bewertet und Entscheidungen mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlage der Eurocluster

Dieser Abschnitt erläutert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Eurocluster-Förderprogramm etablieren und regeln, wobei seine primäre Genehmigung und die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen hervorgehoben werden.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

42.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

07.12.2021

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Kaskadenfinanzierung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten und Länder, die mit der KMU-Säule des Binnenmarktprogramms (SMP) assoziiert sind oder sich in laufenden Verhandlungen über ein SMP-Assoziierungsabkommen befinden, insbesondere Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei sowie Bosnien und Herzegowina, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Assoziierungsabkommen.

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Erneuerbare Energien, Gesundheitswesen, Tourismus, Kreativwirtschaft, Energieerzeugung und -versorgung, Bauwesen und Baustoffe, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

KMU

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Exekutivagentur des Europäischen Innovationsrats und für KMU (EISMEA)

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