Eurocluster für Europas Erholung

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Programm Eurocluster für Europas Erholung, das unter dem Binnenmarktprogramm (SMP) läuft, zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit und Transformation europäischer Industrieökosysteme zu stärken. Es konzentriert sich einzigartig darauf, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch gemeinsame Cluster-Initiativen zu befähigen, ihren Übergang zu einer grüneren und digitaleren Wirtschaft zu erleichtern und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Das Programm zeichnet sich dadurch aus, dass es eine erhebliche finanzielle Unterstützung vorschreibt, die über Kaskadenfinanzierung direkt an KMU geleitet wird.

Wer wird von Euroclustern gefördert?

Der Abschnitt „Wer wird gefördert“ beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich des Programms und seine übergeordneten Ziele. Er erläutert, welche Arten von Organisationen sich bewerben können, welche Länder von der Initiative abgedeckt werden und welche strategischen Ziele das Eurocluster-Programm für die Erholung und Transformation der europäischen Industrie anstrebt.

Was wird von Euroclustern gefördert?

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, thematischen Bereichen und Aktivitäten, die für die Eurocluster-Förderung in Frage kommen. Er klärt, welche Kosten abgedeckt sind, den typischen Entwicklungsstand der unterstützten Projekte und spezifische Schwerpunktbereiche innerhalb der breiteren industriellen Ökosysteme. Das Programm betont die Beschleunigung grüner und digitaler Übergänge in diesen Sektoren.

Art und Umfang der Finanzierung

Dieser Abschnitt enthält detaillierte Informationen zu den finanziellen Aspekten des Eurocluster-Programms, einschließlich der Arten der verfügbaren finanziellen Unterstützung, der Förderhöhen und -sätze sowie der typischen Dauer der unterstützten Projekte. Er beleuchtet den Schwerpunkt des Programms, durch einen Kaskadenfinanzierungsmechanismus erhebliche direkte finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereitzustellen.

Bedingungen und Anforderungen für Eurocluster

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während des gesamten Eurocluster-Programms einhalten müssen. Er umfasst Kriterien für die Antragsstellung, die Konsortiumsbildung, budgetäre Bestimmungen und andere Schlüsselbestimmungen, die die Einhaltung und effektive Projektumsetzung gewährleisten. Die Einhaltung dieser Bedingungen ist sowohl für die Förderfähigkeit als auch für eine erfolgreiche Finanzierung entscheidend.

Antragsverfahren für Eurocluster

Das Antragsverfahren für Eurocluster ist ein strukturierter Prozess, der über das EU Funding & Tenders Portal verwaltet wird. Es umfasst eine einstufige Einreichung mit spezifischen Dokumentationsanforderungen und einer klaren Bewertungsmethodik. Antragsteller werden durch die Vorbereitung und Einreichung von Vorschlägen geführt, was zu einem wettbewerbsorientierten Auswahlverfahren und einer anschließenden Finanzhilfevereinbarung führt.

Rechtsgrundlage der Eurocluster

Die rechtliche Grundlage des Eurocluster-Programms ist fest in etablierten EU-Gesetzgebungsakten und politischen Rahmenwerken verankert. Dieser Abschnitt beschreibt die primären Rechtsdokumente, die das Programm autorisieren und regeln, sowie wichtige Vorschriften und Richtlinien, die seine Umsetzung und operativen Leitlinien prägen und Transparenz sowie die Einhaltung europäischer Prinzipien gewährleisten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

42.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Kaskadenfinanzierung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina, Island, Liechtenstein, Norwegen

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Textil- und Bekleidungsindustrie, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Finanztechnologie, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

KMU

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Politikentwicklung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Exekutivagentur des Europäischen Innovationsrates und der KMU (EISMEA)

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