Eurocluster für Europas Erholung

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Der Aufruf 'Eurocluster für Europas Erholung' im Rahmen des Binnenmarktprogramms (SMP) zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Ökosysteme der EU zu verbessern. Diese Initiative unterstützt gemeinsame Cluster-Bemühungen, um den grünen und digitalen Wandel zu beschleunigen, Innovationen zu fördern, die Verknüpfungen in den Wertschöpfungsketten zu verbessern und die Internationalisierung sowie die Umschulung von KMU in der gesamten EU und den assoziierten Ländern voranzutreiben. Es werden Zuschüsse gewährt, wobei ein erheblicher Teil der direkten finanziellen Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gewidmet ist.

Wer wird gefördert

Das Programm 'Eurocluster für Europas Erholung' richtet sich an eine Vielzahl von Einrichtungen, wobei der Schwerpunkt primär auf Clusterorganisationen und -netzwerken sowie anderen unterstützenden Organisationen liegt. Das Programm legt Wert auf eine breite geografische Abdeckung in der gesamten Europäischen Union und den assoziierten Ländern, mit dem strategischen Ziel, die Widerstandsfähigkeit industrieller Ökosysteme zu verbessern und wichtige Übergänge zu fördern.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert die förderfähigen Projekt- und Aktivitätstypen, die thematischen Bereiche, die akzeptablen Kosten und die typische Entwicklungsphase der im Rahmen des Eurocluster-Programms unterstützten Projekte.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die Finanzierungsmechanismen des Eurocluster-Programms, einschließlich der verwendeten Finanzinstrumente, der spezifischen Förderhöhen und -sätze sowie der erwarteten Laufzeit der unterstützten Projekte.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt skizziert entscheidende Regeln und spezifische Bedingungen, die die Antrags- und Umsetzungsphasen des Eurocluster-Programms regeln, einschließlich Konsortialanforderungen, finanzieller Bestimmungen und anderer wichtiger Vorgaben.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für Eurocluster umfasst eine einstufige Einreichung und einen umfassenden Bewertungsprozess. Das Programm legt zudem klare Richtlinien für die Bewertung und die anschließenden Zahlungen an erfolgreiche Konsortien fest.

Rechtsgrundlagen

Dieser Abschnitt beschreibt die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen und offiziellen Dokumente, die das Eurocluster-Förderprogramm regeln, seine Legitimität gewährleisten und seine operativen Parameter leiten.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60.000 € (pro Drittpartei/KMU)

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamtbudget: 42.000.000 € (2021: 14.000.000 €, 2022: 9.000.000 €, 2023: 16.000.000 €, 2024: 3.000.000 €)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

07.12.2021

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union (EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Länder, einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina). Projekte sollten auch KMU aus EU-Regionen einbeziehen, die sich von den Ländern der Partner unterscheiden, mit besonderem Augenmerk auf die EU-13-Länder und weniger entwickelte Regionen.

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Tourismus, Kreativwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Textil- und Bekleidungsindustrie, Lebensmittelverarbeitung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für den Europäischen Innovationsrat und KMU (EISMEA)

Zusätzliche Partner:

Es sind keine zusätzlichen Partner explizit im bereitgestellten Dokument aufgeführt, abgesehen von den Konsortiumsmitgliedern selbst und den unterstützten Dritten (KMU).

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