Eurocluster für Europas Erholung
Die Initiative „Eurocluster für Europas Erholung“ (SMP-COSME-2021-CLUSTER-01) ist eine wettbewerbsorientierte Ausschreibung im Rahmen des Binnenmarktprogramms, die darauf abzielt, europäische industrielle Ökosysteme und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu stärken. Dieses Programm nutzt auf einzigartige Weise sektorübergreifende, interdisziplinäre und transeuropäische Cluster-Kooperationen, um die Resilienz zu fördern und kritische grüne und digitale Transformationen in der gesamten EU zu beschleunigen. Es zielt darauf ab, die aktualisierte Industriestrategie der EU umzusetzen, indem es Innovationen vorantreibt, die strategische Autonomie verbessert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit steigert.
Wer wird gefördert
Das Programm „Eurocluster für Europas Erholung“ zielt darauf ab, europäische industrielle Ökosysteme sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die Finanzierung gemeinsamer Clusterinitiativen zu unterstützen. Es richtet sich an eine breite Palette von Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, wobei der Schwerpunkt auf strategischen Zielen wie der Stärkung der Resilienz, der Förderung von Innovationen und der Vorantreibung grüner und digitaler Transformationen liegt. Konsortien sind erforderlich, wobei der Schwerpunkt auf kollaborativen Bemühungen liegt.
Was wird gefördert
Das Eurocluster-Programm unterstützt eine breite Palette von Aktivitäten, die auf die Transformation und Internationalisierung europäischer industrieller Ökosysteme abzielen. Dazu gehören die Förderung von Innovationen, die Erleichterung der Einführung grüner und digitaler Technologien sowie die Verbesserung der Fähigkeiten der Arbeitskräfte. Das Programm ist darauf ausgelegt, Projekte zu finanzieren, die greifbare Ergebnisse in verschiedenen kritischen Sektoren erzielen, wobei ein erheblicher Teil der Mittel der direkten Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gewidmet ist.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller und Begünstigte des Eurocluster-Programms müssen bestimmte Bedingungen und Anforderungen einhalten, um eine effektive und regelkonforme Umsetzung der Projekte zu gewährleisten. Diese Regeln regeln den Antragsprozess, die Konsortialzusammensetzung, das Finanzmanagement und die Berichtspflichten und fördern Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Programm „Eurocluster für Europas Erholung“ ist ein strukturiertes, einstufiges Einreichungsverfahren, das darauf ausgelegt ist, Vorschläge nach ihrer Relevanz, Qualität und potenziellen Wirkung zu bewerten. Antragsteller müssen ihre Vorschläge sorgfältig online vorbereiten und einreichen, dabei die festgelegten Richtlinien und Fristen einhalten, wobei klare Bewertungskriterien die Auswahl erfolgreicher Projekte leiten.
Rechtsgrundlage
Das Programm „Eurocluster für Europas Erholung“ ist fest in etablierten europäischen Rechts- und Politikrahmen verankert. Seine Operationen und Finanzierungsmechanismen werden durch übergeordnete Vorschriften geregelt, die seine Legitimität gewährleisten, mit breiteren EU-Strategien übereinstimmen und einen transparenten Zugang zu offiziellen Dokumentationen für alle Beteiligten aufrechterhalten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 60.000 € pro Drittpartei (KMU) über Kaskadenfinanzierung; Konsortiumskosten werden zu 90 % kofinanziert.
Förderbudget:
42,000,000 €
Einsendeschluss:
07.12.2021
Offen bis:
Laufend
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und bestimmte Beitritts-/Kandidatenländer (Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina, Kosovo) vorbehaltlich des Inkrafttretens des SMP-Assoziierungsabkommens.
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Finanztechnologie, Gesundheitswesen, Tourismus, Kreativwirtschaft, Textil- und Bekleidungsindustrie, Sonstige
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Exekutivagentur des Europäischen Innovationsrats und für KMU (EISMEA)
Website: