Eurocluster für Europas Erholung
Die Initiative Eurocluster für Europas Erholung, Teil des Binnenmarktprogramms (SMP), zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die grüne und digitale Transformation der industriellen Ökosysteme der EU zu beschleunigen. Dieses Förderprogramm unterstützt Kooperationen zwischen Clusterorganisationen, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, Innovationen zu entwickeln, neue Märkte zu erschließen und die Kompetenzen der Arbeitskräfte in ganz Europa und darüber hinaus zu verbessern.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich des Programms und seine übergeordneten Ziele. Es wird detailliert erläutert, wer sich bewerben kann, wo die Projekte stattfinden sollen und was das Programm im Wesentlichen für europäische Industrieökosysteme und KMU erreichen soll.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt befasst sich mit den Einzelheiten, welche Aktivitäten und Kosten im Rahmen des Eurocluster-Programms förderfähig sind, sowie mit den typischen Entwicklungsstadien der unterstützten Projekte. Er gibt Aufschluss über die Themenbereiche, die Arten der abgedeckten Ausgaben und die erwartete Innovationsreife.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt enthält wichtige Details zur finanziellen Unterstützung, die das Eurocluster-Programm bietet, einschließlich der verfügbaren Förderarten, spezifischer Beträge, Kofinanzierungssätze und der erwarteten Dauer der geförderten Projekte.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt skizziert die entscheidenden Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während des gesamten Eurocluster-Programms einhalten müssen. Er behandelt Antragsbedingungen, Konsortialzusammenarbeitsregeln und Budgetvorgaben, um die Einhaltung und effektive Projektumsetzung sicherzustellen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt bietet eine Anleitung zum Antragsverfahren für das Eurocluster-Programm, von der Vorbereitung und Einreichung von Vorschlägen bis zum Verständnis der Bewertungs- und Vergabemechanismen. Er behandelt Verfahrensschritte, erforderliche Unterlagen und die Kommunikation von Entscheidungen an die Antragsteller.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt skizziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die die Autorität und den Rahmen für das Eurocluster-Förderprogramm bilden. Er identifiziert die primäre Quelle der Legitimität des Programms und andere wichtige Vorschriften, die dessen Betrieb und Fondsverwaltung prägen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
60.000 €
Förderbudget:
Gesamt: 42.000.000 € (2021: 14.000.000 €, 2022: 9.000.000 €, 2023: 16.000.000 €, 2024: 3.000.000 €)
Vergabekanal:
Kaskadenfinanzierung
Region:
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie Drittländer, die mit der KMU-Säule des Binnenmarktprogramms (SMP) assoziiert sind oder sich in laufenden Verhandlungen über ein SMP-Assoziierungsabkommen befinden (z. B. Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina). Projekte müssen außerdem mindestens einen Partner aus einer weniger entwickelten Region innerhalb eines EU-Mitgliedstaates umfassen.
Sektoren:
Sonstige, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Tourismus, Gesundheitswesen, Verkehr und Logistik, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Bauwesen und Baustoffe, Lebensmittelverarbeitung, Textil- und Bekleidungsindustrie, Forschung und Entwicklung, Finanztechnologie, Kreativwirtschaft
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Exekutivagentur des Europäischen Innovationsrats und für KMU (EISMEA)
Website: