Eurocluster für Europas Erholung

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Das Programm Eurocluster für Europas Erholung, das im Rahmen des Binnenmarktprogramms (SMP) durchgeführt wird, zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit und Transformation der industriellen Ökosysteme der EU zu stärken. Diese Initiative unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Zuschüsse, die über kollaborative Eurocluster-Konsortien geleitet werden, mit Schwerpunkt auf grünen und digitalen Übergängen, Innovation und internationalem Wachstum. Es bietet eine einzigartige Gelegenheit für Cluster, die Erholung und strategische Autonomie der europäischen Industrien anzuführen.

Wer wird gefördert

Das Programm Eurocluster für Europas Erholung richtet sich an eine breite Palette von Einrichtungen und geografischen Gebieten in der gesamten Europäischen Union und den assoziierten Ländern, mit dem übergeordneten Ziel, eine widerstandsfähigere, grünere und digital fortschrittlichere europäische Industrie zu fördern. Förderberechtigte Antragsteller bestehen hauptsächlich aus etablierten Clusterorganisationen und -netzwerken sowie anderen Einrichtungen, die sich der Unterstützung der doppelten Transformation und der Stärkung der EU-Resilienz widmen.

Was wird gefördert

Die Förderung unterstützt Projekte, die Innovation und Transformation in einer Vielzahl europäischer industrieller Ökosysteme vorantreiben, wobei der Schwerpunkt auf der praktischen Umsetzung und der Kompetenzentwicklung für KMU liegt. Die Aktivitäten reichen von der Förderung neuer Technologien bis zur Verbesserung des internationalen Marktzugangs, mit klaren Richtlinien zu förderfähigen und ausgeschlossenen Kosten, um eine effiziente und wirkungsvolle Nutzung der Mittel zu gewährleisten.

Art und Umfang der Förderung

Das Eurocluster-Programm bietet erhebliche finanzielle Unterstützung hauptsächlich durch Zuschüsse, die darauf abzielen, Konsortien zu befähigen, wirkungsvolle Projekte umzusetzen. Die Förderstruktur umfasst einen hohen Kofinanzierungssatz für die direkte Unterstützung von KMU sowie eine umfassende Deckung der Konsortiumsaktivitäten, um einen robusten Finanzrahmen zur Erreichung der Programmziele zu gewährleisten.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller und Begünstigte des Eurocluster-Programms müssen spezifische Bedingungen und Anforderungen hinsichtlich der Konsortialbildung, des Finanzmanagements und der operativen Umsetzung einhalten. Diese Regeln gewährleisten faire Prozesse, solide Finanzpraktiken und die effektive Erreichung der strategischen Ziele des Programms, wobei besonderes Augenmerk auf Zusammenarbeit und transparente Förderverteilung gelegt wird.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für Eurocluster erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung spezifischer Einreichungsrichtlinien und Zeitpläne. Anträge werden auf der Grundlage eines transparenten Auswahlverfahrens bewertet, wobei Unterstützungsressourcen zur Verfügung stehen, um Antragsteller bei der Erstellung umfassender und konformer Einreichungen zu unterstützen.

Rechtsgrundlage

Das Eurocluster-Programm ist durch einen klaren Rechtsrahmen etabliert und wird durch diesen geregelt, wodurch seine Legitimität und die Einhaltung der Vorschriften der Europäischen Union gewährleistet werden. Wichtige Rechtstexte und Politikdokumente definieren seinen operativen Umfang und sein Management, wobei Informationen zur Zugänglichkeit für Transparenz bereitgestellt werden.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 60.000 € pro Dritter (KMU) durch finanzielle Unterstützung, es sei denn, eine weitere Begründung für einen höheren Betrag wird vorgelegt.

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamtbudget: 42.000.000 € (2021: 14.000.000 €, 2022: 9.000.000 €, 2023: 16.000.000 €, 2024: 3.000.000 €)

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Drittländer, einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro und Türkei (unter der Bedingung, dass Assoziierungsabkommen in Kraft treten). Projekte sollten eine EU-Dimension aufweisen, wobei mindestens 10% der unterstützten KMU aus EU-Regionen stammen sollten, die sich von den Ländern der Eurocluster-Partner unterscheiden, und besonderes Augenmerk auf EU-13-Länder und Regionen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungsniveaus gelegt werden sollte.

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Konsumgüterindustrie, Kreativwirtschaft, Energieerzeugung und -versorgung, Finanztechnologie, Lebensmittelverarbeitung, Gesundheitswesen, Informations- und Kommunikationstechnologie, Medizintechnik, Erneuerbare Energien, Textil- und Bekleidungsindustrie, Verkehr und Logistik, Tourismus, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

KMU, Clusterorganisationen, Cluster-Netzwerke, andere Organisationen, die grüne und digitale Übergänge sowie die EU-Resilienz unterstützen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission (im Rahmen des Binnenmarktprogramms - SMP)

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für den Europäischen Innovationsrat und KMU (EISMEA)

Zusätzliche Partner:

European Cluster Collaboration Platform (ECCP), Enterprise Europe Network (EEN), Helpdesk für geistiges Eigentum

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