Eurocluster für Europas Erholung
Die Initiative Eurocluster für Europas Erholung (SMP-COSME-2021-CLUSTER-01) ist ein wettbewerbsorientiertes Förderprogramm, das darauf abzielt, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die grüne und digitale Transformation europäischer Industrieökosysteme zu beschleunigen. Es befähigt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), indem es die Zusammenarbeit zwischen Clusterorganisationen fördert, um innovative Lösungen zu entwickeln und den Zugang zu internationalen Märkten zu verbessern. Dieses Programm zeichnet sich dadurch aus, dass es eine substanzielle direkte finanzielle Unterstützung für KMU vorschreibt, um einen erheblichen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung Europas zu leisten.
Wer wird gefördert
Das Eurocluster-Programm richtet sich an eine Vielzahl von Entitäten und konzentriert sich in erster Linie auf kollaborative Konsortien von Clusterorganisationen und verwandten Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten assoziierten Ländern. Die endgültigen Begünstigten sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) innerhalb verschiedener industrieller Ökosysteme. Das übergeordnete Ziel des Programms ist es, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die grüne und digitale Transformation der europäischen Industrien voranzutreiben.
Was wird gefördert
Das Eurocluster-Programm unterstützt eine Vielzahl von Projekten, die darauf abzielen, europäische industrielle Ökosysteme durch strategische Aktivitäten und gezielte finanzielle Unterstützung zu stärken. Projekte müssen mit spezifischen Themenbereichen übereinstimmen, kritische Herausforderungen angehen und die Einführung innovativer Lösungen durch KMU erleichtern, wobei Kosten sowohl für Konsortiumsaktivitäten als auch für direkte Hilfen an Dritte abgedeckt werden.
Art und Umfang der Förderung
Das Eurocluster-Programm bietet finanzielle Unterstützung primär in Form von Zuschüssen, wobei ein erheblicher Teil der direkten Unterstützung von KMU gewidmet ist. Die Förderstruktur umfasst spezifische Beträge für Begünstigte und KMU, und Projekte haben im Allgemeinen eine definierte Laufzeit, um ihre Ziele zu erreichen.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller und Begünstigte des Eurocluster-Programms müssen spezifische Regeln und Bedingungen einhalten, die die Antragstellung, die Konsortialbildung, das Budgetmanagement und die Einhaltung umfassenderer EU-Politiken abdecken. Diese Bestimmungen gewährleisten faire Verfahren, eine effektive Projektumsetzung und die Übereinstimmung mit den strategischen Zielen des Programms.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für Eurocluster umfasst eine strukturierte Einreichung, gefolgt von einer wettbewerbsorientierten Bewertung. Unterstützung ist für technische Probleme und allgemeine Anfragen verfügbar, um Klarheit während des gesamten Prozesses zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage
Das Eurocluster-Programm ist fest in einem definierten Rechtsrahmen verankert, der seine Legitimität gewährleistet und seine operativen Aspekte steuert. Schlüssel dokumente legen sein Mandat fest und regeln seine Umsetzung, wobei offizielle Texte den Interessengruppen zugänglich gemacht werden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
60.000 €
Förderbudget:
42.000.000 €
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Europäische Union (EU-Mitgliedstaaten) und potenziell Drittländer, die mit dem Binnenmarktprogramm (SMP) assoziiert sind oder sich in laufenden Assoziierungsverhandlungen befinden (z. B. Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina). Besondere Aufmerksamkeit gilt den EU-13-Ländern und weniger entwickelten Regionen innerhalb der EU.
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
KMU
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Innovationsrat und Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA)
Zusätzliche Partner:
Assoziierte Partner (die ohne direkte Fördermittel teilnehmen) können im Technischen Teil (Teil B) des Antrags erwähnt werden. Kooperationen mit externen Einheiten außerhalb des Konsortiums sind möglich, diese Einheiten werden jedoch weder die Fördervereinbarung unterzeichnen noch am Budget teilhaben.
Website: