Förderung im Rahmen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI), ins Leben gerufen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), bietet Zuschüsse für Projekte, die zum Klimaschutz in Europa beitragen. Sie fördert grenzüberschreitende Kooperationen zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung der Zusammenarbeit in europäischen Ländern. Jährlich wird ein Ideenwettbewerb für innovative Klimaschutzvorhaben ausgeschrieben.

Wer wird gefördert?

Dieser Abschnitt beschreibt, welche Organisationen und Entitäten für eine Förderung durch die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) berechtigt sind. Es werden die Zielländer, die erforderliche grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die übergeordneten Ziele des Programms für den Klimaschutz in Europa dargestellt.

Was wird gefördert?

Dieser Abschnitt detailliert die spezifischen Bereiche von Klimaschutzprojekten, die für eine Förderung in Frage kommen, einschließlich thematischer Prioritäten wie klimaneutrale Mobilität und Energiewende. Er klärt auch die Arten der abgedeckten Kosten und den typischen Entwicklungsstand der unterstützten Initiativen.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt erläutert die Art und den Umfang der finanziellen Unterstützung durch die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI). Es werden die Form der Förderung (Zuschuss), die potenziellen Förderhöhen pro Projekt sowie die mögliche Projektlaufzeit dargelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt fasst die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen zusammen, die Antragsteller und Begünstigte der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) erfüllen müssen. Dies umfasst organisatorische und rechtliche Voraussetzungen, Konsortialregeln sowie finanzielle Restriktionen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt den schrittweisen Antragsprozess für die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI). Er enthält Details zu den einzureichenden Unterlagen, den Zeitrahmen und die Bewertung der Projektvorschläge im Rahmen des jährlichen Ideenwettbewerbs.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt legt die rechtlichen und offiziellen Grundlagen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) dar. Er identifiziert das primäre Gründungsdokument des Programms und informiert über die Zugänglichkeit relevanter Gesetzestexte.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

Februar/März 2026

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten (Austria, Belgium, Bulgaria, Croatia, Cyprus, Czechia, Denmark, Estonia, Finland, France, Germany, Greece, Hungary, Ireland, Italy, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Malta, Netherlands, Poland, Portugal, Romania, Slovakia, Slovenia, Spain, Sweden), Westbalkan (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Bauwesen und Baustoffe, Verkehr und Logistik, Sozialunternehmen, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Länderübergreifend

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von:

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

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