Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur (Exportinitiative Umweltschutz)
Das BMUV unterstützt mit der „Exportinitiative Umweltschutz“ Vorhaben zur Wissensvermittlung und Anwendung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien sowie Infrastrukturen im Ausland. Ziel ist es, durch gezielte Projekte und Wissenstransfer die Voraussetzungen für eine dauerhafte Anwendung von „Umwelttechnologien Made in Germany“ zu schaffen und damit zu nachhaltiger Entwicklung beizutragen. Das Programm zeichnet sich durch seinen Fokus auf die Internationalisierung des deutschen GreenTech-Know-hows und die Einbindung lokaler Akteure in Ländern mit Unterstützungsbedarf aus.
Wer wird gefördert
Das Programm fördert Unternehmen, juristische Personen des privaten Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Ziel ist die Förderung und Verbreitung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien sowie Infrastrukturen im Ausland, mit einem besonderen Fokus auf Länder mit Unterstützungsbedarf und die Einbindung lokaler Akteure. Die Initiative trägt somit zur nachhaltigen Entwicklung und besseren Lebensbedingungen weltweit bei.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Projekttypen in spezifischen Umweltbereichen, die den Wissenstransfer und die Anwendung grüner Technologien im Ausland vorantreiben. Hierzu gehören Machbarkeitsstudien, Pilotprojekte, Kompetenzentwicklung und experimentelle Forschung, wobei ausschließlich Vorhaben gefördert werden, die nicht primär der Markterschließung dienen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm vergibt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Teil- oder in Ausnahmefällen als Vollfinanzierung. Die Höhe der Förderung hängt von der Projektart ab, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent der Ausgaben in der Regel erwartet wird. Spezifische Förderhöchstgrenzen gelten basierend auf den jeweiligen Beihilferegeln.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Projektstarts, der Finanzierung, der Kooperationsvereinbarungen in Verbundprojekten und der Einhaltung von Beihilferegeln wie der AGVO und der De-minimis-Verordnung. Projekte müssen zudem zur Erfolgskontrolle und Öffentlichkeitsarbeit beitragen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig, beginnend mit einer Projektskizze, gefolgt von einer Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags. Die Bewertung der Skizzen erfolgt anhand spezifischer Kriterien, um die am besten geeigneten Projektideen auszuwählen.
Rechtsgrundlage
Die „Exportinitiative Umweltschutz“ basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von „grüner“ und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur vom 2. Mai 2024. Sie wird durch Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung und EU-Beihilferegeln wie der AGVO und der De-minimis-Verordnung ergänzt und gesteuert. Offizielle Texte sind online und über die Projektträgerin zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
35,000,000 €
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
International (Länder mit Unterstützungsbedarf)
Sektoren:
Wasser- und Abfallwirtschaft, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, juristische Personen des privaten Rechts, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, insbesondere der GreenTech-Mittelstand
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Piloterprobung, Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Verwaltet von:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH