Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur – Einheitsbeiträge
Die Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur – Einheitsbeiträge (Alternative Fuels Infrastructure Facility - Unit Contributions, CEF-T-2024-AFIFGEN-UNITS) ist ein EU-Förderprogramm, das darauf abzielt, den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-T) zu beschleunigen. Diese Initiative unterstützt speziell den Aufbau von Elektroladeinfrastruktur für leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie Anlagen für Wasserstoff, Ammoniak und Methanol für den See- und Binnenschiffsverkehr und trägt damit maßgeblich zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors bei.
Wer wird durch die AFIF-Einheitsbeiträge gefördert?
Die Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur (AFIF) für Einheitsbeiträge zielt darauf ab, eine Vielzahl von Einrichtungen beim Aufbau nachhaltiger Verkehrsinfrastruktur in ganz Europa zu unterstützen. Antragsberechtigte sind öffentliche und private Organisationen, die sich auf alternative Kraftstoffe konzentrieren, mit spezifischen geografischen Anforderungen entlang des TEN-T-Netzes. Das Hauptziel ist die Förderung der Dekarbonisierung des Verkehrssektors durch die Erleichterung der weitreichenden Einführung alternativer Kraftstoffe.
Welche Infrastruktur wird durch AFIF gefördert?
Die Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur – Einheitsbeiträge konzentriert sich auf die Unterstützung von Infrastrukturen, die den Übergang zu alternativen Kraftstoffen im Verkehrssektor erleichtern. Dies umfasst verschiedene Arten von Lade- und Tankstellen, mit klaren Richtlinien zu förderfähigen und ausgeschlossenen Kosten, und zielt auf Projekte in der entscheidenden Umsetzungsphase ab.
Art und Umfang der AFIF-Förderung
Das AFIF-Einheitsbeitragsprogramm bietet finanzielle Unterstützung hauptsächlich durch Zuschüsse. Ein entscheidender Aspekt dieser Förderung ist die Anforderung einer Kofinanzierung durch Finanzinstitute, mit spezifischen Bedingungen hinsichtlich Art und Höhe dieser externen Unterstützung. Die Projektlaufzeiten sind klar definiert, um eine zeitnahe Umsetzung der Infrastrukturentwicklung zu gewährleisten.
Bedingungen und Anforderungen für AFIF-Projekte
Antragsteller des AFIF-Einheitsbeitragsprogramms müssen strenge Bedingungen hinsichtlich der Antragsstellung, Projektumsetzung und Finanzverwaltung einhalten. Diese Bedingungen gewährleisten die Projektreife, die Einhaltung der EU-Vorschriften und die effektive Nutzung der Mittel, wobei Aspekte von Umweltauswirkungen bis hin zu finanziellen Genehmigungen und Kooperationsstrukturen abgedeckt werden.
Antragsverfahren für AFIF-Zuschüsse
Das Antragsverfahren für das AFIF-Einheitsbeitragsprogramm umfasst einen strukturierten Einreichungsablauf und eine klare Bewertungsmethodik. Antragsteller werden durch die notwendigen Schritte geführt, um einen umfassenden Vorschlag einzureichen, der dann einer strengen Bewertung unterzogen wird, um seine Förderfähigkeit und sein potenzielles Auswirkungen zu bestimmen.
Rechtsgrundlage der AFIF-Einheitsbeiträge
Die Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur – Einheitsbeiträge operiert unter einem robusten Rechtsrahmen, der durch wichtige Verordnungen der Europäischen Union festgelegt wurde. Diese grundlegenden Dokumente ermächtigen das Programm und definieren seine operativen Richtlinien, um Konsistenz und Legitimität innerhalb der breiteren EU-Verkehrs- und Finanzpolitik zu gewährleisten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Förderbudget:
780,000,000 €
Einsendeschluss:
04.03.2026
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer überseeischen Länder und Gebiete; Drittländer, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind (z.B. Ukraine und Moldau). Projekte müssen sich im TEN-T-Netz oder innerhalb einer Fahrstrecke von 3 km von der nächsten Ausfahrt eines TEN-T-Straßenabschnitts befinden, einschließlich städtischer Knotenpunkte und sicherer und gesicherter Parkbereiche.
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
CINEA
Zusätzliche Partner:
Durchführende Partner, öffentliche oder private Finanzinstitutionen (Banken, Leasinggesellschaften, Garantiefonds, Gegenseitigkeitsgarantieinstitutionen, Förderbanken, Investmentfonds, institutionelle Investoren), nicht-durchführende Partner.
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