Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur – Einheitsbeiträge
Das Programm der Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur (AFIF) – Einheitsbeiträge bietet EU-Zuschüsse zur Unterstützung des Aufbaus von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V). Diese Initiative zielt darauf ab, die Dekarbonisierung des Verkehrs durch die Förderung neuer, öffentlich zugänglicher Schnelllade- und Wasserstofftankstellen zu beschleunigen und so maßgeblich zu Europas grünen Mobilitätszielen beizutragen.
Wer wird gefördert und Programmziele
Das Programm der Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur (AFIF) – Einheitsbeiträge richtet sich an eine breite Palette öffentlicher und privater Einrichtungen innerhalb der EU und der assoziierten Länder, um die Entwicklung nachhaltiger Verkehrsinfrastruktur zu unterstützen. Sein Hauptziel ist es, die Dekarbonisierung des Verkehrssektors durch den strategischen Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) zu erleichtern.
Was wird gefördert: Projektumfang und förderfähige Kosten
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die im Rahmen des AFIF – Einheitsbeiträge Programms förderfähig sind, mit Schwerpunkt auf alternativer Kraftstoffinfrastruktur für den Straßen-, Hafen- und Flughafentransport. Er legt auch fest, welche Kosten abgedeckt und welche ausgeschlossen sind, sowie den erwarteten Reifegrad der unterstützten Projekte.
Art und Umfang der Förderung
Das AFIF – Einheitsbeiträge Programm bietet finanzielle Unterstützung primär durch Zuschüsse. Dieser Abschnitt beschreibt die Art der finanziellen Unterstützung, einschließlich der Instrumente, Förderbeträge und Projektlaufzeit, um Klarheit über die finanziellen Parameter zu gewährleisten.
Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller
Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während der Antrags- und Projektumsetzungsphasen einhalten müssen. Er umfasst Antragsbedingungen, Richtlinien für die Zusammenarbeit, Überlegungen zu staatlichen Beihilfen, Budgetvorgaben und andere wichtige Bestimmungen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den schrittweisen Antragsprozess für das AFIF – Einheitsbeiträge Programm, einschließlich erforderlicher Dokumentation, Einreichungsmethoden und der Bewertung und Auswahl von Vorschlägen.
Rechtsgrundlage und offizielle Dokumente
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Programm der Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur – Einheitsbeiträge begründen und regeln und seine Legitimität sowie die Einhaltung umfassenderer EU-Politiken gewährleisten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Der indikative Mindest-EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten beträgt 1.000.000 € pro Antrag. Eine optimale Obergrenze wird nicht angegeben. Die finanzielle Unterstützung durch ein Finanzinstitut muss mindestens 10 % des gesamten Projektbudgets betragen. Synergetische Elemente wie die Produktion von grünem Strom aus Solarmodulen oder Elektrolyseure für die Produktion von grünem Wasserstoff sind bis zu 20 % der gesamten förderfähigen Kosten förderfähig.
Förderbudget:
Jährliches Budget von ca. 400.000.000 € für die Jahre 2021, 2022 und 2023 für den Aufruf der Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur (CEF-T-2021-AFIFGEN), der Einheitsbeiträge umfasst.
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Union (TEN-V-Netz, einschließlich Kern- und Gesamt-Straßenabschnitten, in Anhang II.2 der TEN-V-Verordnung aufgeführten städtischen Knotenpunkten und spezifischen Gebieten in äußerster Randlage wie den Kanarischen Inseln).
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
CINEA (Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt)
Zusätzliche Partner:
Finanzinstitute, einschließlich Durchführungspartner (wie die Europäische Investitionsbank und nationale Förderbanken) und Nicht-Durchführungspartner (wie Geschäftsbanken), müssen mindestens 10 % des gesamten Projektbudgets bereitstellen.
Website: