Freizeitfischerei
Das Land Rheinland-Pfalz bietet einen Zuschuss zur Förderung einer umweltverträglichen und nachhaltigen Freizeitfischerei an. Ziel ist die Erhaltung artenreicher und schutzwürdiger Fischbestände sowie die Unterstützung relevanter Projekte. Die Förderung richtet sich an Fischereirechtsinhaber, Pächter, Fischereiorganisationen und kommunale Gebietskörperschaften.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Das Förderprogramm richtet sich an diverse Akteure in der Freizeitfischerei und unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung artenreicher Fischbestände in Rheinland-Pfalz. Es zielt darauf ab, eine umweltverträgliche und nachhaltige Fischerei zu gewährleisten.
Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Projekte
Das Programm unterstützt eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Freizeitfischerei, darunter Fischbesatz, Gewässeruntersuchungen, Arten- und Biotopschutz, Aus- und Fortbildung sowie Öffentlichkeitsarbeit. Es werden keine Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen gefördert, es sei denn, diese sind durch höhere Gewalt bedingt.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines Zuschusses. Der reguläre Fördersatz beträgt 20 Prozent, kann aber in besonderen Fällen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Bei erheblichem Landesinteresse ist ein noch höherer Fördersatz möglich. Die Bagatellgrenze liegt bei 250,00 Euro.
Bedingungen und Anforderungen: Richtlinien für Antragsteller
Antragsteller müssen bestimmte rechtliche und administrative Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die Vorlage wasserrechtlicher Zulassungen. Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Die geförderten Objekte sind über definierte Zeiträume zweckgemäß zu nutzen, und es sind Budget- und Nachweisvorschriften zu beachten.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung
Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung eines formellen Antrags mit spezifischen Unterlagen wie Angeboten und Finanzierungsplan bei der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen verfügbarer Mittel. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verankerung des Programms
Das Förderprogramm ist durch die "Richtlinie Zuwendungen zur Förderung der Freizeitfischerei in Rheinland-Pfalz (Fördergrundsätze Freizeitfischerei)" vom 14. Dezember 2015 etabliert und basiert auf dem Landesfischereigesetz sowie weiteren landesrechtlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
35 %
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Germany)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Freizeitfischerei
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Verwaltet von:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd