Zurück zur Suche

Förderung im Bayerischen Netzwerk Pflege
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Der Freistaat Bayern unterstützt Familienpflegestationen, Fachstellen für pflegende Angehörige und Pflegestützpunkte mit Zuschüssen zu Personal- und Sachausgaben. Das Programm zielt darauf ab, die Qualität der Pflege in Bayern zu sichern und das pflegerische Netzwerk zu stärken. Es richtet sich an Träger der freien Wohlfahrtspflege, private Anbieter, Stiftungen und Kommunen.

Wer wird gefördert

Diese Sektion erläutert, welche Organisationen und Entitäten im Rahmen der Förderung im Bayerischen Netzwerk Pflege zuschussberechtigt sind. Die Unterstützung richtet sich an Betreiber von Familienpflegestationen, Fachstellen für pflegende Angehörige und Pflegestützpunkten, die in Bayern tätig sind und spezifische Voraussetzungen erfüllen.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Maßnahmen und Tätigkeitsbereiche innerhalb des Bayerischen Netzwerks Pflege. Die Zuschüsse werden für Personal- und Sachausgaben in Familienpflegestationen, Fachstellen für pflegende Angehörige und Pflegestützpunkten gewährt, die spezifische Dienstleistungen und Ziele verfolgen.

Art und Umfang der Förderung

In dieser Sektion werden die Details zur finanziellen Unterstützung im Rahmen des Förderprogramms im Bayerischen Netzwerk Pflege dargelegt. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Einsatzbereich und der Anzahl der vollzeitbeschäftigten Fachkräfte richtet.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt fasst die wesentlichen Kriterien und Bestimmungen zusammen, die Antragsteller und geförderte Einrichtungen im Rahmen des Programms im Bayerischen Netzwerk Pflege erfüllen müssen. Dazu gehören spezifische personelle und organisatorische Vorgaben sowie die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Pflegesektor.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf des Antragsverfahrens für die Förderung im Bayerischen Netzwerk Pflege. Antragsteller müssen ihre Unterlagen bis zu einer jährlichen Frist beim Bayerischen Landesamt für Pflege einreichen.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt legt die rechtlichen Fundamente dar, auf denen das Förderprogramm im Bayerischen Netzwerk Pflege basiert. Es werden die maßgeblichen Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege genannt, die das Programm autorisieren und regeln.

#Pflegenetzwerk Bayern#Familienpflege Förderung#Pflegestützpunkt Zuschuss#Angehörigenarbeit Bayern#Soziale Dienste Förderung#Demenzhilfe Bayern#Pflegeförderung#Soziales Bayern#Gesundheitswesen Bayern#Wohlfahrtspflege Zuschuss#Kommunale Pflegeprojekte#Qualifizierte Pflegekräfte#Regionale Vernetzung Pflege#Häusliche Pflege Unterstützung#Beratung pflegende Angehörige#Betreuungsgruppen Pflege#Ehrenamtliche Helferkreise Pflege#Öffentlichkeitsarbeit Demenz#Koordination Pflegeangebote#Psychosoziale Begleitung Pflege

Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Jährlich maximal 7.800 EUR für Familienpflege, 24.000 EUR für Angehörigenarbeit, 20.000 EUR für Pflegestützpunkte pro vollzeitbeschäftigter Fachkraft.

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Healthcare, Social Enterprises

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Verwaltet von: Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

Website: Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)