Förderung im Bayerischen Netzwerk Pflege Geschlossen
Der Freistaat Bayern unterstützt Familienpflegestationen, Fachstellen für pflegende Angehörige und Pflegestützpunkte mit Zuschüssen zu Personal- und Sachausgaben. Das Programm zielt darauf ab, die Qualität der Pflege in Bayern zu sichern und das pflegerische Netzwerk zu stärken. Es richtet sich an Träger der freien Wohlfahrtspflege, private Anbieter, Stiftungen und Kommunen.
Wer wird gefördert
Diese Sektion erläutert, welche Organisationen und Entitäten im Rahmen der Förderung im Bayerischen Netzwerk Pflege zuschussberechtigt sind. Die Unterstützung richtet sich an Betreiber von Familienpflegestationen, Fachstellen für pflegende Angehörige und Pflegestützpunkten, die in Bayern tätig sind und spezifische Voraussetzungen erfüllen.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Maßnahmen und Tätigkeitsbereiche innerhalb des Bayerischen Netzwerks Pflege. Die Zuschüsse werden für Personal- und Sachausgaben in Familienpflegestationen, Fachstellen für pflegende Angehörige und Pflegestützpunkten gewährt, die spezifische Dienstleistungen und Ziele verfolgen.
Art und Umfang der Förderung
In dieser Sektion werden die Details zur finanziellen Unterstützung im Rahmen des Förderprogramms im Bayerischen Netzwerk Pflege dargelegt. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Einsatzbereich und der Anzahl der vollzeitbeschäftigten Fachkräfte richtet.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt fasst die wesentlichen Kriterien und Bestimmungen zusammen, die Antragsteller und geförderte Einrichtungen im Rahmen des Programms im Bayerischen Netzwerk Pflege erfüllen müssen. Dazu gehören spezifische personelle und organisatorische Vorgaben sowie die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Pflegesektor.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf des Antragsverfahrens für die Förderung im Bayerischen Netzwerk Pflege. Antragsteller müssen ihre Unterlagen bis zu einer jährlichen Frist beim Bayerischen Landesamt für Pflege einreichen.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt legt die rechtlichen Fundamente dar, auf denen das Förderprogramm im Bayerischen Netzwerk Pflege basiert. Es werden die maßgeblichen Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege genannt, die das Programm autorisieren und regeln.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Jährlich maximal 7.800 EUR für Familienpflege, 24.000 EUR für Angehörigenarbeit, 20.000 EUR für Pflegestützpunkte pro vollzeitbeschäftigter Fachkraft.
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Healthcare, Social Enterprises
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Verwaltet von: Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)