Pflege im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR)
Das Förderprogramm „Pflege im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR)“ unterstützt natürliche und juristische Personen in Bayern bei der Schaffung, dem Umbau oder der Modernisierung von bedarfsgerechten Pflegeplätzen und Begegnungsstätten. Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen und solchen mit Behinderung oder Demenz ein möglichst langes Verbleiben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für investive Maßnahmen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Das Förderprogramm „Pflege im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR)“ des Freistaats Bayern richtet sich an natürliche und juristische Personen, die pflegerische Leistungsangebote im sozialen Nahraum umsetzen. Ziel ist es, bedarfsgerechte, regional ausgerichtete, demenzsensible und barrierefreie Pflege- und Betreuungsstrukturen zu schaffen oder zu modernisieren, um Pflegebedürftigen ein längeres Verbleiben in ihrem vertrauten Umfeld zu ermöglichen. Die Förderung ist auf Projekte innerhalb Bayerns beschränkt.
Was wird gefördert: Projektarten und inhaltliche Schwerpunkte
Im Rahmen der PflegesoNahFöR werden investive Maßnahmen zur Schaffung, zum Ersatzneubau, Umbau und zur Modernisierung verschiedener Arten von Pflegeplätzen und Begegnungsstätten gefördert. Dies schließt Angebote für Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege, vollstationäre Dauerpflege sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten ein, die auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen und Menschen mit Demenz ausgerichtet sind. Auch der Kauf von Immobilien kann unter bestimmten Bedingungen förderfähig sein.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm PflegesoNahFöR stellt Zuschüsse bereit, deren Höhe je nach Art der Maßnahme und des geschaffenen Platzes variiert. Die Förderhöhe kann pro neu geschaffenem Pflegeplatz bis zu 100.000 Euro oder bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Zudem sind Bindungsfristen für die zweckentsprechende Nutzung der geförderten Plätze zu beachten.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung aus der PflegesoNahFöR zu erhalten, müssen Antragstellende spezifische Voraussetzungen erfüllen, darunter den Nachweis eines Bedarfs, das Vorhandensein einer sozialräumlichen Planung und eines fachlichen Konzepts sowie die Berücksichtigung der Förderung bei der Miet- oder Pachtzinsberechnung. Es gelten Bagatellgrenzen für die förderfähigen Gesamtkosten, und die Einhaltung der De-minimis-Regelungen ist essenziell.
Antragsverfahren
Der Antrag für die PflegesoNahFöR muss unter Verwendung der von der Bewilligungsbehörde bereitgestellten Vordrucke fristgerecht eingereicht werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt jährlich basierend auf einem Förderprogramm, wobei die Fachlichkeit des Konzepts, die Schlüssigkeit und die bauliche Umsetzung im Vordergrund stehen. Besondere Regelungen gelten für den Kauf von Immobilien.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm „Pflege im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR)“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Es wird durch die Bayerische Haushaltsordnung sowie weitere relevante Sozialgesetzbücher und Verordnungen im Pflegebereich untermauert, die den rechtlichen Rahmen für die Zuwendungen bilden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
150.000 €
Einsendeschluss:
31.10.2025
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Demenz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Verwaltet von:
Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)