Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den Aufbau und Betrieb von Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) durch Zuschüsse. Das Programm zielt darauf ab, qualifizierte und niedrigschwellige Treffpunkte für benachteiligte, junge Familien bereitzustellen und ihnen unkomplizierten Zugang zu pädagogischen und sozialen Betreuungs- und Beratungsangeboten zu ermöglichen. Kindertageseinrichtungen können Unterstützung für Personal- und Sachkosten sowie einmalige Anlauffinanzierungen erhalten.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Standorte

Die Förderung richtet sich an Träger von Hamburger Kindertageseinrichtungen, die Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) an von der Sozialbehörde ausgewählten Standorten betreiben. Die Angebote der EKiZ sollen insbesondere benachteiligte Familien mit kleinen Kindern erreichen und unterstützen.

Was wird gefördert: Inhalte und Aktivitäten

Gefördert werden der Aufbau, der Betrieb und die Erstausstattung von Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) in Hamburg. Die Zentren müssen spezifische pädagogische und soziale Angebote für Familien bereithalten und bestimmte räumliche sowie personelle Anforderungen erfüllen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und variiert je nach Förderstufe, basierend auf der Inanspruchnahme des EKiZ. Es werden Personalwochenstunden und Sachkostenpauschalen bereitgestellt, sowie eine einmalige Anlauffinanzierung.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung müssen Kindertageseinrichtungen bestimmte Voraussetzungen bezüglich Standort, Öffnungszeiten, Fachpersonal, Angebot und Räumlichkeiten erfüllen. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die strikte Trennung von Kita- und EKiZ-Räumlichkeiten sind zwingend erforderlich.

Antragsverfahren: Schritte und Fristen

Der Antrag auf Förderung muss mindestens fünf Monate vor Maßnahmenbeginn bei der Sozialbehörde eingereicht werden. Der Auswahlprozess für neue Standorte erfolgt durch eine Bedarfsplanung der Sozialbehörde, die in einem Interessenbekundungsverfahren mündet.

Rechtsgrundlage des Förderprogramms

Das Förderprogramm basiert auf der Förderrichtlinie der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration zur Förderung der Hamburger Eltern-Kind-Zentren, die wiederum auf einer Mitteilung des Senats an die Hamburgische Bürgerschaft aufbaut.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 36 Personalwochenstunden und jährlich bis zu 26.149,84 € für Sachkosten; zusätzlich einmalig bis zu 30.000 € für Anlauffinanzierung.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Hamburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Familien mit kleinen Kindern, insbesondere sozial benachteiligte und isoliert lebende Familien, Familien mit Migrationshintergrund und junge Mütter.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)

Verwaltet von:

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)

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