Investitionszuschüsse zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bei Schulen in freier Trägerschaft

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Dieses Förderprogramm unterstützt freie Träger von Ersatzschulen in Hamburg bei Investitionen in ihre Schulinfrastruktur. Es bietet Zuschüsse für Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen von Schulgebäuden, einschließlich energetischer Maßnahmen, um die Lernumgebung und Gebäudestandards zu verbessern. Die Förderung zielt darauf ab, die Einrichtungen an Schulstandorten in sozial- und finanzschwächeren Gebieten zu stärken.

Wer wird gefördert

Dieses Programm richtet sich an Träger von Ersatzschulen in Hamburg, die Investitionen in ihre Schulinfrastruktur planen. Die Förderung zielt darauf ab, die Einrichtungen an Schulstandorten in sozial oder finanzschwächeren Gebieten zu verbessern.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Investitionen in Schulgebäude von Ersatzschulen in Hamburg, insbesondere Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie energetische Sanierungen. Es werden spezifische Gebäudebestandteile und fest verbundene Ausstattungen berücksichtigt, während bestimmte Kosten wie digitale Geräte oder Möbel ausgeschlossen sind. Die Maßnahmen müssen der Funktionsfähigkeit der Schulgebäude dienen und können alle Entwicklungsstadien von der Planung bis zur Umsetzung umfassen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und beträgt bis zu 1.000 Euro pro Schülerin oder Schüler. Das Investitionsvolumen muss mindestens 40.000 Euro betragen, und ein Eigenanteil von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben ist erforderlich. Die geförderten Maßnahmen müssen innerhalb eines spezifischen Zeitraums begonnen und abgeschlossen werden.

Bedingungen und Anforderungen

Um Fördermittel zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und finanzielle Bedingungen erfüllen, darunter der Nachweis des Status als Ersatzschule und der Standort des Schulgebäudes in einem förderfähigen Stadtteil. Es ist ein Eigenanteil von 15 Prozent zu leisten, und die Maßnahme muss einem spezifischen Zeitrahmen entsprechen. Die Förderung ist an die langfristige schulische Nutzung der Investitionen gebunden und kann bei Nichteinhaltung zurückgefordert werden.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich bei der Behörde für Schule und Berufsbildung eingereicht werden und spezifische Unterlagen enthalten, darunter eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, einen Finanzierungsplan und einen Zeitplan. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, und die Verwendung der Mittel muss durch einen Schlussbericht und eine Kostenfeststellung nachgewiesen werden.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für dieses Förderprogramm bildet die Richtlinie zur Gewährung von Investitionszuschüssen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bei Schulen in freier Trägerschaft vom 6. September 2019, zuletzt geändert am 21. April 2023. Das Programm orientiert sich zudem am Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) und unterliegt weiteren allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000 € pro Schülerin und Schüler

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hamburg (förderfähige Stadtteile)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Bildung und Berufsbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Behörde für Schule und Berufsbildung

Verwaltet von:

Behörde für Schule und Berufsbildung – Referat Betriebswirtschaft, Beteiligungen und Zuwendungen V 38

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