Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei innovativen Vorhaben. Mithilfe des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) werden Projekte gefördert, die auf neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen basieren und die Entwicklung international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen zum Ziel haben. Das Programm trägt zudem zur Schaffung und Sicherung nachhaltiger Arbeitsplätze in der Region bei.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist die Unterstützung innovativer Vorhaben zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung und Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze. Eine Förderung ist für Unternehmen in Schwierigkeiten ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt eine breite Palette innovativer Aktivitäten, von grundlegender Forschung bis hin zur Markteinführung und Implementierung von Prozessinnovationen. Förderfähig sind zudem Durchführbarkeitsstudien, Schutzrechtsanmeldungen sowie Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Leistungen. Dabei werden spezifische Kostenkategorien berücksichtigt, während vorbereitende Arbeiten und routinemäßige Änderungen ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, dessen Höhe sich nach der Art des Vorhabens, der Unternehmensgröße und dem spezifischen Fördergegenstand richtet. Es gibt feste Fördersätze und maximale Zuwendungsbeträge pro Vorhaben, wobei eine Mindestzuwendung von 15.000 Euro erforderlich ist.
Bedingungen und Anforderungen
Antragstellende müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, um eine Förderung zu erhalten. Dazu gehören die Sicherung des Eigenanteils, die Beachtung von Beihilferegelungen und die Einhaltung spezifischer Vorgaben für die Projektdurchführung, Vergabe von Aufträgen und Transparenzpflichten.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess ist je nach Vorhaben ein- oder zweistufig und erfordert die Nutzung spezifischer Formulare. Die Bewertung der Anträge erfolgt durch einen Prüfungsausschuss basierend auf Innovationsgrad, Marktpotenzial und weiteren Kriterien. Die Bewilligungsbehörde ist das TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Diese Richtlinie wird durch Landes- und EU-Verordnungen sowie das EFRE-Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern ergänzt und legitimiert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
200.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prozessoptimierung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH