Förderung von Entrepreneurship
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte zur Stärkung des Unternehmergeistes. Ziel ist es, wissensbasierte Gründungen zu fördern und die Akzeptanz von Selbstständigkeit zu erhöhen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für vielfältige Projekte, die sich an Studierende, Wissenschaftler und Personen mit Interesse an Unternehmensnachfolge richten.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts in Mecklenburg-Vorpommern. Es zielt darauf ab, den Unternehmergeist zu stärken, insbesondere durch die Unterstützung von Studierenden, Hochschulabsolventen, Wissenschaftlern und Personen, die an einer Unternehmensnachfolge interessiert sind.
Was wird gefördert: Projektinhalte und Kosten
Das Programm unterstützt Projekte, die sich der Stärkung des Unternehmergeistes und der Anregung innovativer Gründungen widmen. Dies beinhaltet Aktivitäten von der Information und Qualifizierung bis zur Begleitung in der Wachstumsphase und bei der Unternehmensnachfolge. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für pauschalierte Personal- und Sachausgaben.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördermittel werden im Rahmen einer Projektförderung vergeben und müssen bestimmte Berichtspflichten erfüllen.
Bedingungen und Anforderungen
Antragstellende müssen ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und Projekte mit strukturpolitischer Bedeutung für das Land umsetzen. Die Verwendung eines kostenfreien IT-Systems zur Abwicklung der Zuwendung sowie die Einhaltung von Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften sind verbindlich. Es gelten zudem umfassende Prüfrechte.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich und formgebunden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid. Die Auszahlung der Mittel ist an den tatsächlichen Bedarf gekoppelt und erfolgt nach bestimmten Nachweiserklärungen.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie zur Förderung von Entrepreneurship“ des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Es integriert Bestimmungen relevanter EU-Verordnungen zum Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie landesrechtliche Haushaltsvorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Beratung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Markteinführung, Skalierung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Landesamt für Gesundheit und Soziales