Förderung von Entrepreneurship

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte zur Stärkung des Unternehmergeistes. Ziel ist es, wissensbasierte Gründungen zu fördern und die Akzeptanz von Selbstständigkeit zu erhöhen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für vielfältige Projekte, die sich an Studierende, Wissenschaftler und Personen mit Interesse an Unternehmensnachfolge richten.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts in Mecklenburg-Vorpommern. Es zielt darauf ab, den Unternehmergeist zu stärken, insbesondere durch die Unterstützung von Studierenden, Hochschulabsolventen, Wissenschaftlern und Personen, die an einer Unternehmensnachfolge interessiert sind.

Was wird gefördert: Projektinhalte und Kosten

Das Programm unterstützt Projekte, die sich der Stärkung des Unternehmergeistes und der Anregung innovativer Gründungen widmen. Dies beinhaltet Aktivitäten von der Information und Qualifizierung bis zur Begleitung in der Wachstumsphase und bei der Unternehmensnachfolge. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für pauschalierte Personal- und Sachausgaben.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördermittel werden im Rahmen einer Projektförderung vergeben und müssen bestimmte Berichtspflichten erfüllen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragstellende müssen ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und Projekte mit strukturpolitischer Bedeutung für das Land umsetzen. Die Verwendung eines kostenfreien IT-Systems zur Abwicklung der Zuwendung sowie die Einhaltung von Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften sind verbindlich. Es gelten zudem umfassende Prüfrechte.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich und formgebunden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid. Die Auszahlung der Mittel ist an den tatsächlichen Bedarf gekoppelt und erfolgt nach bestimmten Nachweiserklärungen.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie zur Förderung von Entrepreneurship“ des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Es integriert Bestimmungen relevanter EU-Verordnungen zum Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie landesrechtliche Haushaltsvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Beratung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Markteinführung, Skalierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

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