Ausbau der Geodateninfrastruktur
Das Land Brandenburg fördert investive und investitionsfördernde Maßnahmen zum Ausbau der Geodateninfrastruktur (GDI). Ziel ist es, den Umgang mit Geodaten zu optimieren und diese für Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger über das Internet zugänglich zu machen. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an spezifische öffentliche Einrichtungen im Land Brandenburg, die den Ausbau der Geodateninfrastruktur vorantreiben möchten. Gefördert werden Projekte, die sich auf die Aufbereitung von Geodaten und die Erstellung von Geoportalen konzentrieren, um einen effizienten Zugang zu raumbezogenen Informationen zu gewährleisten. Die Maßnahmen müssen einen direkten Bezug zum Gebiet Brandenburg haben und die Ziele der Geodateninfrastruktur Berlin/Brandenburg unterstützen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt investive und investitionsfördernde Maßnahmen zum Ausbau der Geodateninfrastruktur in Brandenburg. Schwerpunkte liegen auf der GDI-konformen Aufbereitung von Daten und der Erstellung sowie Ausstattung von Geoportalen. Ziel ist es, analoge und nicht GDI-konforme Daten nutzbar zu machen und zentrale Zugangsstellen für Geodaten zu schaffen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gibt festgelegte Mindestbeträge, die ein Antrag erreichen muss. Die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung strategischer Ausrichtungen der Geodateninfrastruktur, der Nachweis eines Mehrwerts der Daten und die Sicherstellung der Bereitstellung über das Geoportal Brandenburg. Es ist auch wichtig, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und keine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen erfolgt. Besondere Regeln gelten für die Zweckbindung geförderter Gegenstände.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung formgebundener Anträge an die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB). Die Antragstellung ist für Datenaufbereitung ab sofort möglich, für Geoportale ab dem 2. Januar 2024. Die LGB prüft die Anträge und entscheidet über die Bewilligung der Zuwendung. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage von Nachweisen über getätigte Ausgaben, wobei ein letzter Teilbetrag von 10 Prozent erst nach vollständigem Verwendungsnachweis ausgezahlt wird.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg. Es unterliegt den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und weiteren Verwaltungsvorschriften, die die finanzielle Abwicklung und den Mitteleinsatz regeln. Die Richtlinie trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (mind. 2.500 € für Datenaufbereitung bzw. 5.000 € für Geoportale)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Geodateninfrastruktur
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Planung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Verwaltet von:
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB)