Förderrichtlinie Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Strukturentwicklung Lausitzer Kohlerevier“ des Landes Brandenburg unterstützt Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung in dieser Region. Es fördert Infrastrukturprojekte, die zur Schaffung und Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie zur Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur beitragen. Antragsberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an öffentliche und private Träger im brandenburgischen Teil des Lausitzer Braunkohlereviers. Es zielt darauf ab, den Strukturwandel zu bewältigen, die Beschäftigung zu sichern und die Attraktivität der Region zu steigern, indem es Investitionen in verschiedenen Infrastrukturbereichen unterstützt.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert eine breite Palette an Investitionen zur Gestaltung des Strukturwandels im Lausitzer Revier. Dazu gehören Maßnahmen in der wirtschaftsnahen Infrastruktur, im Verkehr, in der öffentlichen Fürsorge sowie in den Bereichen Digitalisierung, Tourismus, Forschung, Innovation, Umweltschutz und Naturschutz.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm gewährt nicht rückzahlbare oder bedingt rückzahlbare Zuschüsse für Projekte zur Strukturentwicklung. Der Fördersatz kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen, wobei ein Mindestzuwendungsbetrag von 25.000 EUR gilt. Die Projektdauer ist in der Regel auf vier Jahre begrenzt, kann aber für Hauptmaßnahmen bis Ende 2038 reichen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter der Beitrag zur Strukturentwicklung und die Einhaltung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Es gibt klare Vorgaben zu beihilferechtlichen Bestimmungen wie der AGVO und der De-minimis-Verordnung sowie zur Gesamtfinanzierung und Budgeteinhaltung der Projekte. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist mehrstufig und beginnt mit der Einreichung von Projektideen bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL). Nach Qualifizierung und Priorisierung durch die Interministerielle Arbeitsgruppe Lausitz (IMAG Lausitz) erfolgt die eigentliche Antragstellung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Rechtsgrundlagen

Die Förderrichtlinie Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier Land Brandenburg bildet die primäre Grundlage des Programms. Ergänzt wird diese durch das Strukturstärkungsgesetz, das Investitionsgesetz Kohleregionen, Bund-Länder-Vereinbarungen, das Lausitzprogramm 2038 sowie haushalts- und beihilferechtliche Bestimmungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens 25.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2038

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und kreisfreie Stadt Cottbus (Brandenburg)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Verkehr und Logistik, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Tourismus, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Wasser- und Abfallwirtschaft, Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Bund

Verwaltet von:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL)

Zusätzliche Partner:

Interministerielle Arbeitsgruppe Lausitz der Landesregierung (IMAG Lausitz)

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