Musikstadtfonds Hamburg

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Musikstadtfonds Hamburg unterstützt die freie Musikszene der Stadt bei der Realisierung hochwertiger musikalischer Projekte. Er bietet Zuschüsse für Konzerte, Konzertreihen und Festivals sowie für Auftritte in der Elbphilharmonie und Laeiszhalle. Dieses Programm zeichnet sich durch eine fachkundige Juryauswahl und die Förderung innovativer künstlerischer Vorhaben aus.

Wer wird gefördert?

Der Musikstadtfonds Hamburg richtet sich an natürliche und juristische Personen der freien Musikszene in Hamburg. Ziel ist es, professionelle musikalische Projekte mit hoher Qualität zu unterstützen, die das öffentliche Musikleben der Stadt bereichern und zur kulturellen Teilhabe beitragen.

Was wird gefördert?

Der Musikstadtfonds Hamburg unterstützt Projekte der freien Musikszene, darunter Konzerte, Konzertreihen und Festivals, die innerhalb eines Jahres in Hamburg durchgeführt werden. Zudem wird die Möglichkeit von Auftritten in der Elbphilharmonie und Laeiszhalle gefördert, um die lokale Musikszene in renommierten Spielstätten zu präsentieren.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Teilfinanzierung von Projekten. Die Höhe des Zuschusses wird von einer Fachjury empfohlen und richtet sich nach dem Bedarf des Projekts, wobei ein Eigenanteil von 25% erwartet wird. Es gibt eine Mindest- und Höchstfördersumme pro Projekt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung von Projekten im Rahmen des Musikstadtfonds Hamburg gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung, die Sicherstellung der zweckgemäßen Mittelverwendung und die Einhaltung weiterer rechtlicher Vorschriften. Eine Mehrfachförderung durch andere Juryförderungen der Behörde für Kultur und Medien ist ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für den Musikstadtfonds Hamburg erfolgt jährlich und beinhaltet die Einreichung detaillierter Projekt- und Finanzierungspläne. Eine unabhängige Fachjury bewertet die Anträge und gibt Empfehlungen zur Förderung, auf deren Grundlage die Behörde für Kultur und Medien die finale Entscheidung trifft.

Rechtsgrundlage

Der Musikstadtfonds Hamburg basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie, die dessen Zielsetzung, Verfahren und Bedingungen festlegt. Diese Richtlinie regelt die Vergabe von Projektmitteln an die freie Musikszene und ist das maßgebliche Dokument für die Programmdurchführung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

150.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

20 Tsd. EUR pro Kalenderjahr zur Fortführung der bestehenden Auftrittsförderung in der Laeiszhalle

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.06.2025

Offen bis

Offen bis:

31.05.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Hamburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Kultur, Medien & Sport

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Lokal

Finanzierende Stelle:

Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg

Verwaltet von:

Behörde für Kultur und Medien

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