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Förderung Kommunaler Integrationszentren
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen beim Betrieb von Kommunalen Integrationszentren (KI) und deren Integrationsarbeit durch Zuschüsse. Das Programm KOMM-AN NRW fördert insbesondere das ehrenamtliche Engagement bei der Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten. Es hebt sich durch die direkte Stärkung der kommunalen Strukturen und die Fokussierung auf die Bedarfe vor Ort ab.

Wer wird gefördert

Kommunen in Nordrhein-Westfalen können Zuschüsse für den Betrieb von Kommunalen Integrationszentren (KI) sowie für kommunale Integrationsarbeit erhalten. Die Förderung richtet sich an Kreise und kreisfreie Städte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich aktiv für die Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte einsetzen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt eine breite Palette an Aktivitäten innerhalb der Kommunalen Integrationszentren, von der Verbesserung der Teilhabe bis hin zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Es deckt Personal- und Sachausgaben ab und zielt auf verschiedene Phasen der Integrationsarbeit ab.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, hauptsächlich in Form von Projektförderung mit Voll- oder Festbetragsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art und Umfang der Maßnahme sowie der Personalausstattung des Kommunalen Integrationszentrums.

Bedingungen und Anforderungen

Die antragstellenden Kommunalen Integrationszentren müssen eine Reihe von strukturellen und operativen Voraussetzungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Dies betrifft die organisatorische Eigenständigkeit, die strategische Ausrichtung und die Art der durchgeführten Maßnahmen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert eine elektronische Einreichung bei der Bezirksregierung Arnsberg. Die Entscheidungen über die Förderung werden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel getroffen.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms bildet das Teilhabe- und Integrationsgesetz in Verbindung mit der spezifischen Förderrichtlinie sowie weiteren Verwaltungsvorschriften und Runderlassen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 57.000 € pro Fachkraftstelle und bis zu 50.000 € für Sachausgaben pro Kommunales Integrationszentrum jährlich.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.10.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Schule und Bildung

Verwaltet von: Bezirksregierung Arnsberg – Dezernat 36, Kompetenzzentrum für Integration (KfI)

Website: Kompetenzzentrum für Integration