Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit der "Förderrichtlinie IKZ NRW" vorbildhafte neue und erweiterte interkommunale Kooperationen. Dieses Programm zeichnet sich durch die gezielte Unterstützung von Gemeinden und Gemeindeverbänden aus, um Effizienzgewinne zu erzielen und die Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge zu sichern. Es ermöglicht auch grenzüberschreitende Projekte, sofern NRW-Kommunen beteiligt sind.
Wer wird gefördert?
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt nordrhein-westfälische Gemeinden und Gemeindeverbände sowie von ihnen geführte Unternehmen und Einrichtungen, die neue, vorbildhafte interkommunale Kooperationen eingehen oder bestehende erweitern möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und die Handlungsfähigkeit durch effiziente Zusammenarbeit zu erhalten und auszubauen, auch grenzüberschreitend.
Was wird gefördert?
Gefördert werden neue, vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte in verschiedenen Aufgabenbereichen der kommunalen Verwaltung und Daseinsvorsorge. Die Projekte müssen zu einer dauerhaften Zusammenarbeit führen und bestimmte Kriterien hinsichtlich Effizienzgewinn oder qualitativem Mehrwert erfüllen. Die förderfähigen Ausgaben umfassen notwendige Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Projekte.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder Zuweisungen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der beteiligten nordrhein-westfälischen Kommunen, wobei ein Höchstsatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gilt. Die Projekte sind auf eine Mindestdauer von fünf Jahren ausgelegt, um nachhaltige Effekte zu gewährleisten.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind spezifische rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen zu erfüllen, darunter die Neuartigkeit der Kooperation, die Erzielung eines Effizienzgewinns oder eines signifikanten Mehrwerts sowie die Vorlage entsprechender Beschlüsse der Entscheidungsgremien der Beteiligten. Die Förderung ist an keine spezifischen De-Minimis-Regelungen gebunden, da es sich um eine Zuweisung handelt, aber eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde, die zuständige Bezirksregierung, entscheidet im Rahmen ihres Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilen, wobei ein Verwendungsnachweis zu erbringen ist.
Rechtsgrundlage
Die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen basiert auf der Richtlinie für Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Richtlinie legt die Zwecke, Gegenstände und Voraussetzungen der Förderung fest und integriert weitere haushaltsrechtliche Bestimmungen des Landes.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
175.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Wasser- und Abfallwirtschaft, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Begünstigte:
Kommunen, Gemeindeverbände, kommunal geführte Unternehmen und Einrichtungen
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen