Förderung der lokalen Nahverkehrsplanung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützte mit diesem Programm Landkreise und kreisfreie Städte bei der Erstellung lokaler Nahverkehrspläne. Es handelte sich um einen pauschalen Zuschuss, um die Beauftragung externer Planungsbüros zu fördern und somit die Qualität der öffentlichen Personenverkehrsleistungen zu sichern.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Das Förderprogramm richtete sich an Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz, die als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für die Erstellung lokaler Nahverkehrspläne zuständig waren. Ziel war es, diese Kommunen bei der Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen zu unterstützen.
Was wird gefördert: Inhalte und Aktivitäten
Das Förderprogramm unterstützte die Kommunen bei der Entwicklung von Inhalten für lokale Nahverkehrspläne, insbesondere wenn hierfür externe Planungsbüros beauftragt wurden. Es handelte sich um eine zweckgebundene Förderung für die Planung und Konzeption im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgte in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als einmaliger Jahresbetrag. Die Höhe des Zuschusses war pauschalisiert und an die Einwohnerzahl der antragstellenden Kommune gekoppelt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung waren bestimmte formale und inhaltliche Voraussetzungen zu erfüllen, darunter Fristen und der Nachweis relevanter Daten. Die Bewilligung erfolgte im Ermessen der Behörde und es bestanden umfassende Prüf- und Transparenzpflichten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung erfolgte formlos und war bis zum 30. November eines Kalenderjahres für das laufende Jahr einzureichen. Die Bewilligung erfolgte ermessensbasiert durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basierte auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und war in weitere landesrechtliche Bestimmungen eingebettet, die die Haushaltsführung und den Nahverkehr regelten.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
1,27 EUR pro Einwohnerin und Einwohner, mindestens 127.011,72 EUR
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Germany)
Sektoren:
Verkehr und Logistik
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Politikentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Verwaltet von:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität