Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Rheinland-Pfalz bietet kommunalen Aufgabenträgern im straßengebundenen ÖPNV einen Zuschuss zur Finanzierung von Lohnkostensteigerungen im Busgewerbe. Ziel ist es, die Endkundenpreise bezahlbar zu halten und dem akuten Fahrpersonalmangel entgegenzuwirken. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und gleicht Mehrkosten teilweise aus.

Wer wird gefördert

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit dieser Förderrichtlinie kommunale Aufgabenträger im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ziel ist es, die steigenden Lohnkosten für das Fahrpersonal im Busgewerbe auszugleichen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Endkundenpreise für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen bezahlbar bleiben und der anhaltende Personalmangel im Fahrbereich abgemildert wird.

Was wird gefördert

Die Richtlinie zielt darauf ab, die Mehrkosten für Personal im Busgewerbe des ÖPNV zu finanzieren, die durch spezifische Tarifabschlüsse oder vergleichbare Lohnsteigerungen entstehen. Die Förderung deckt dabei sowohl direkte Personalkosten als auch solche von Subunternehmern ab und berücksichtigt verschiedene Tarifverträge.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, um die Mehrkosten für Buspersonal im ÖPNV abzufedern. Die Höhe der Förderung ist auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt und wird für das jeweilige Förderjahr bewilligt.

Bedingungen und Anforderungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Antragsberechtigte bestimmte Nachweise erbringen, insbesondere bezüglich der prognostizierten und tatsächlich entstandenen Lohnkostensteigerungen. Zudem sind Regeln für die Weiterleitung der Zuwendungen an die Verkehrsunternehmen zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung von Sammelanträgen durch Verkehrsverbundgesellschaften bis zum Ende des jeweiligen Förderjahres, inklusive detaillierter Prognosen der Lohnkosten. Die Bewilligung erfolgt vorläufig mit der Möglichkeit einer Vorauszahlung, gefolgt von einer endgültigen Festsetzung basierend auf nachgewiesenen Mehrkosten.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, die durch das Nahverkehrsgesetz sowie relevante Haushaltsordnungen des Landes Rheinland-Pfalz untermauert wird. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen definieren Zweck und Durchführung des Förderprogramms.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik

Begünstigte

Begünstigte:

Transportation and Logistics (Bus operators)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Verwaltet von:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Zusätzliche Partner:

Verbundgesellschaften (Abwicklung), Wirtschaftsprüfer oder Rechnungsprüfungsamt (Nachweisführung), Steuerberater (Nachweisführung)

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