Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV
Das Land Rheinland-Pfalz bietet kommunalen Aufgabenträgern im straßengebundenen ÖPNV einen Zuschuss zur Finanzierung von Lohnkostensteigerungen im Busgewerbe. Ziel ist es, die Endkundenpreise bezahlbar zu halten und dem akuten Fahrpersonalmangel entgegenzuwirken. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und gleicht Mehrkosten teilweise aus.
Wer wird gefördert
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit dieser Förderrichtlinie kommunale Aufgabenträger im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ziel ist es, die steigenden Lohnkosten für das Fahrpersonal im Busgewerbe auszugleichen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Endkundenpreise für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen bezahlbar bleiben und der anhaltende Personalmangel im Fahrbereich abgemildert wird.
Was wird gefördert
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Mehrkosten für Personal im Busgewerbe des ÖPNV zu finanzieren, die durch spezifische Tarifabschlüsse oder vergleichbare Lohnsteigerungen entstehen. Die Förderung deckt dabei sowohl direkte Personalkosten als auch solche von Subunternehmern ab und berücksichtigt verschiedene Tarifverträge.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, um die Mehrkosten für Buspersonal im ÖPNV abzufedern. Die Höhe der Förderung ist auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt und wird für das jeweilige Förderjahr bewilligt.
Bedingungen und Anforderungen
Um die Förderung zu erhalten, müssen Antragsberechtigte bestimmte Nachweise erbringen, insbesondere bezüglich der prognostizierten und tatsächlich entstandenen Lohnkostensteigerungen. Zudem sind Regeln für die Weiterleitung der Zuwendungen an die Verkehrsunternehmen zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung von Sammelanträgen durch Verkehrsverbundgesellschaften bis zum Ende des jeweiligen Förderjahres, inklusive detaillierter Prognosen der Lohnkosten. Die Bewilligung erfolgt vorläufig mit der Möglichkeit einer Vorauszahlung, gefolgt von einer endgültigen Festsetzung basierend auf nachgewiesenen Mehrkosten.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, die durch das Nahverkehrsgesetz sowie relevante Haushaltsordnungen des Landes Rheinland-Pfalz untermauert wird. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen definieren Zweck und Durchführung des Förderprogramms.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
Einsendeschluss:
31.12.2025
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Germany)
Sektoren:
Verkehr und Logistik
Begünstigte:
Transportation and Logistics (Bus operators)
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Verwaltet von:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Zusätzliche Partner:
Verbundgesellschaften (Abwicklung), Wirtschaftsprüfer oder Rechnungsprüfungsamt (Nachweisführung), Steuerberater (Nachweisführung)