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Förderung der Netzwerke Gesunde Kinder (RL-NGK)
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Brandenburg fördert Maßnahmen zur Unterstützung von Familien durch die "Netzwerke Gesunde Kinder". Ziel ist es, Familien während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in den ersten drei Lebensjahren des Kindes durch geschulte ehrenamtliche Patinnen und Paten zu begleiten. Der Zuschuss dient der Sicherstellung und Verbesserung der Netzwerkarbeit und der Stärkung der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern.

Wer wird gefördert

Diese Förderung richtet sich an anerkannte Träger der Netzwerke Gesunde Kinder im Land Brandenburg, die Familien in den ersten drei Lebensjahren des Kindes begleiten. Die Förderung zielt darauf ab, diese Netzwerke zu stärken und die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern auszubauen, um eine umfassende Unterstützung der Familien zu gewährleisten.

Was wird gefördert

Die Förderung unterstützt eine breite Palette an Aktivitäten innerhalb der Netzwerke Gesunde Kinder, darunter Personalausgaben für Koordination und Begleitung, Sachkosten für die Verwaltung, Aus- und Weiterbildung von Familienpaten, familienbezogene Angebote sowie Maßnahmen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm vergibt Zuschüsse als Projektförderung auf Basis einer Festbetragsfinanzierung. Die maximale Zuwendung kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, mit spezifischen Höchstbeträgen pro Netzwerk und Haushaltsjahr, abhängig von der regionalen Struktur.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte haushaltsrechtliche Bestimmungen einhalten, ein umfassendes Konzept vorlegen und die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren sicherstellen. Zudem sind strenge Vorgaben zur Datennutzung und Öffentlichkeitsarbeit zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert eine schriftliche Einreichung der vollständigen Unterlagen beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und ist eng an die Regelungen der Landeshaushaltsordnung sowie weiterer spezifischer Verwaltungsvorschriften gebunden.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

165.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Brandenburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Gesundheit & Soziales

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Verwaltet von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Website: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)