Förderung besonderer Rundfunkprogramme

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Dieses Programm der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) bietet kleinen und mittelständischen Rundfunkprogrammanbietern in Bayern Zuschüsse für die Produktion von Sendungen, Sendereihen, Beiträgen oder Rubriken. Es zeichnet sich durch die gezielte Förderung von inhaltlich und gestalterisch aufwendigen Neu- und Eigenproduktionen zu kulturellen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Themen aus, um die Vielfalt und Qualität regionaler Rundfunkangebote zu sichern.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Anbieter und Gemeinschaften von Rundfunkprogrammen in Bayern, insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen. Die Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt und Qualität von Rundfunkinhalten mit kulturellen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schwerpunkten innerhalb Bayerns zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt die Produktion aufwendiger Rundfunkangebote in Bayern, die sich überwiegend mit kulturellen, kirchlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Themen befassen. Es werden primär Neu- und Eigenproduktionen gefördert, wobei nur direkte Herstellungskosten als förderfähig gelten und bestimmte Kostenarten explizit ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Fördermittel werden als Zuschuss im Rahmen einer Projekt- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, wobei Fördergrenzen je nach Haushaltslage festgelegt werden können. Der Förderzeitraum umfasst jeweils ein Kalenderjahr.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Programminhalts, des Produktionsorts und der Art der Kosten. Besondere Regelungen gibt es für Antragstellungen durch Anbietergesellschaften und Ausschlüsse bei wirtschaftlich unerheblichen Vorhaben oder fehlerhafter Mittelverwendung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und erfordert die Einreichung detaillierter Projektbeschreibungen und Finanzpläne. Die Entscheidung über Förderanträge trifft ein Fachausschuss der BLM, basierend auf einer Prüfung durch die Landeszentrale. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in Teilbeträgen nach Nachweis der Ausstrahlung, und eine zweckentsprechende Verwendung muss durch einen wirtschaftlichen und programmatischen Nachweis belegt werden.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Förderung besonderer Rundfunkprogramme nach dem Bayerischen Mediengesetz (PFR) von 2003, die durch weitere Bestimmungen des BayMG und der Bayerischen Haushaltsordnung ergänzt wird. Die Details zur Antragstellung und weitere Informationen sind über die Internetangebote der BLM zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 2 Drittel der zuwendungsfähigen Kosten

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Bayern (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Anbietergesellschaften und -gemeinschaften im Sinne von Artikel 25 Absatz 4 Satz 4 des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG), Anbieter einschließlich Spartenanbieter und genehmigte Zulieferer von Programmteilen oder Programmen.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)

Verwaltet von:

Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)

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