Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien)
Der Freistaat Bayern unterstützt Sportvereine und -verbände bei der Förderung des Breiten- und Nachwuchsleistungssports. Dieses Programm zielt darauf ab, die gesellschaftliche Verantwortung im Sport zu stärken, Inklusion zu fördern und die Sportinfrastruktur in Bayern zu erhalten und auszubauen. Antragsberechtigte können Zuschüsse oder Darlehen für Sportbetrieb, Sportstättenbau und Großveranstaltungen erhalten.
Wer wird gefördert?
Diese Richtlinien fördern rechtsfähige gemeinnützige Sportvereine und -verbände mit Sitz in Bayern, deren Vereinszweck die Pflege des Sports ist. Die Programme richten sich an Organisationen, die den Breiten- und Nachwuchsleistungssport für Menschen mit und ohne Behinderung in ganz Bayern unterstützen und ausbauen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert verschiedene Aspekte des organisierten Sports in Bayern, darunter den Sportbetrieb von Vereinen und Verbänden, den Bau und Erhalt von Sportstätten sowie die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen. Die Förderung zielt darauf ab, sowohl den Breitensport als auch den Nachwuchsleistungssport zu stärken.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss oder Darlehen. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Förderbereich und Art der Maßnahme, wobei spezifische Förderquoten und Bagatellgrenzen festgelegt sind.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen und Auflagen geknüpft, die die Gemeinnützigkeit, die ordnungsgemäße Finanzführung, die Jugendarbeit sowie spezifische Anforderungen je nach Förderbereich betreffen. Dazu gehören auch Regelungen zur Vermeidung von Überfinanzierungen und zur dinglichen Sicherung bei Bauvorhaben.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren variiert je nach Förderbereich und Antragsteller (Verein oder Verband). Die Zuständigkeit liegt bei den Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen, den Dachorganisationen (insbesondere dem BLSV als beliehenem Unternehmer) oder dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Fristen sind unbedingt einzuhalten.
Rechtliche Grundlagen
Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und ist in das allgemeine bayerische Haushaltsrecht sowie weitere relevante Gesetze eingebettet.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
15.09.2025, 01.03.2026
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Sport
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Verwaltet von:
Kreisverwaltungsbehörden, Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV), Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern (BVS Bayern), Bayerischer Sportschützenbund (BSSB), Oberpfälzer Schützenbund (OSB), Regierungen
Zusätzliche Partner:
Bayerischer Landes-Sportverband e.V. (BLSV), Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V. (BVS Bayern), Bayerischer Sportschützenbund e.V. (BSSB), Oberpfälzer Schützenbund e.V. (OSB)
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