Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE)
Der Freistaat Bayern unterstützt nichtwirtschaftliche Projekte von Einrichtungen der Umweltbildung, die qualitativ hochwertige Bildungsangebote für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB) schaffen. Ziel ist es, Umweltbewusstsein, ökologische Zusammenhänge und nachhaltiges Handeln zu fördern und innovative Bildungsansätze in Bayern auszubauen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Ziele der Umweltbildung in Bayern
Dieses Förderprogramm richtet sich an juristische Personen in Bayern, die im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Umweltbildung (UB) tätig sind. Das Hauptziel ist der Ausbau und die Stärkung qualitativ hochwertiger Bildungsangebote, die Umweltbewusstsein, ökologische Zusammenhänge und nachhaltiges Handeln fördern, insbesondere zur Ergänzung bestehender Angebote und zur Entwicklung innovativer Bildungsansätze.
Was wird gefördert: Inhalte und Projekte der BNE und Umweltbildung
Das Programm unterstützt nichtwirtschaftliche Projekte, die hochwertige Bildungsangebote im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und Umweltbildung schaffen. Dies umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Bildungsangeboten sowie die Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze und die Organisation von Netzwerkveranstaltungen. Die Förderung deckt eine Vielzahl von Ausgaben ab, schließt jedoch den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie laufende Betriebskosten aus.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Förderung erfolgt als Projektzuschuss mit einer maximalen Förderquote von 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für förderfähige Projekte gilt eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro, die jedoch für Netzwerkveranstaltungen nicht zutrifft. Die Projektdauer ist an den Bewilligungszeitraum gekoppelt und erfordert einen Nachweis der Verwendung innerhalb von sechs Monaten nach Projektende.
Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien für Antragsteller
Die Förderung unterliegt spezifischen Bedingungen hinsichtlich der Antragstellung, der Zusammensetzung von Konsortien (wenn zutreffend), der Einhaltung von Beihilferegeln, Budgetvorgaben und weiteren Vorschriften wie Datenschutz und der Beachtung des Projektbeginns. Die fachliche Kompetenz des Projektträgers und eine ausgewogene Vermittlung der Bildungsinhalte sind dabei stets zu gewährleisten.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung
Das Antragsverfahren beginnt mit der Einreichung des Antragsformblatts und ergänzender Unterlagen bei der zuständigen Bezirksregierung. Die Anträge werden von einem Expertengremium fachlich bewertet, und die endgültige Entscheidung trifft das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Nach Bewilligung wickelt die Bezirksregierung das weitere Verfahren ab, einschließlich der Auszahlung und des Verwendungsnachweises.
Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verankerung des Förderprogramms
Das Förderprogramm basiert auf den "Richtlinien für die Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE)" vom 14. Juli 2022. Diese Richtlinien definieren die Rahmenbedingungen für die Förderung und die relevanten haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaats Bayern. Die detaillierten Texte sind über amtliche Bekanntmachungen zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Bayern
Zusätzliche Partner:
Beratergremium
Website: