Förderung von Schmalspurbahnen und normalspurigen historischen Triebfahrzeugen (RL-SNHT)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert den Erhalt und die Modernisierung von Schmalspurbahnen und historischen Triebfahrzeugen als wichtiges materielles Kulturerbe. Eigentümer und Betreiber können Zuschüsse für Bau, Umbau, Instandsetzung und Wartung erhalten, um die Funktionsfähigkeit und Attraktivität dieser historischen Verkehrsmittel zu sichern. Das Programm zielt darauf ab, diese einzigartigen Bahnen für touristische und historische Zwecke sowie als technische Denkmäler zu bewahren.

Wer wird gefördert: Antragsteller und Ziele

Diese Richtlinie unterstützt Betreiber und Eigentümer von bestehenden Schmalspurbahnen sowie normalspurigen historischen Triebfahrzeugen im Freistaat Sachsen. Die Förderung dient ausschließlich dem Schutz, der Bewahrung, Restaurierung und Sanierung dieses wichtigen materiellen Kulturerbes.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Sektoren

Das Programm fördert eine breite Palette an Maßnahmen im Bereich des Bau, Umbau, der Modernisierung und Instandhaltung von Schmalspurbahnen und historischen Triebfahrzeugen. Dies umfasst sowohl die Infrastruktur als auch die Fahrzeuge selbst, mit einem klaren Fokus auf den Erhalt des Kulturerbes.

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss, der die förderfähigen Ausgaben anteilig finanziert. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art des Vorhabens, wobei für Schmalspurbahnen höhere Fördersätze vorgesehen sind als für normalspurige historische Triebfahrzeuge.

Bedingungen und Anforderungen

Wesentliche Bedingungen für die Förderung umfassen die Einhaltung rechtlicher und administrativer Vorgaben sowie die Sicherstellung der Beihilfekonformität. Der Antragsteller muss darlegen, dass das Vorhaben dem Schutz und der Bewahrung des Kulturerbes dient. Bestimmte Ausgaben sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die schriftliche Einreichung spezifischer Unterlagen beim Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Die Bewilligungsbehörde prüft die Anträge und entscheidet über die Förderfähigkeit sowie den Umfang der Zuwendung.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (RL-SNHT) sowie den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen. Diese Dokumente legen den rechtlichen Rahmen und die Förderbedingungen fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent) für Schmalspurbahnen; bis zu 50 Prozent für normalspurige historische Triebfahrzeuge

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Kultureinrichtungen, Tourismus

Begünstigte

Begünstigte:

Schmalspurbahnen, historische Triebfahrzeuge

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Verwaltet von:

Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)

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